Eröffnung der Vernehmlassung
Einleitung
Der Bundesrat (BR) hat am 29.06.2022 die Vernehmlassung eröffnet, für die Änderung
- des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG);
- der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer.
Ziel
Inskünftig soll die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) dem Bundesamt für Statistik BFS automatisiert melden können:
- Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag,
- aber mit einem Mehrwertsteuerumsatz von mindestens CHF 100 000.
Vorteile
Die Vorteile der geplanten Änderungen sind:
- einfachere Überprüfung der Eintragungen durch die Handelsregisterbehörden;
- Reduktion des administrativen Aufwands für Unternehmen und Behörden.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam