Der Einzelkaufmann, der ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe (Einzelfirma) mit jährlichen Roheinnahmen von mehr als CHF 100’000 betreibt, muss sich im Handelsregister eintragen lassen.
Rechtsfolge:
- Buchführungspflicht
- Konkursbetreibung
- Formelle Wechselstrenge.
Buchführung
Buchführung zwingend in der SOLL-Methode (Verbuchung der vereinbarten Entgelten/Realisationszeitpunkt EINNAHMEN = Rechtserwerb bei Forderungen [Datum der Rechnungsstellung] / Realisationszeitpunkt AUSGABEN = Entstehen der Verpflichtungen [Erhalt von Rechnungen]);
die IST-Methode (Verbuchung der vereinnahmten Entgelten/es wird nur auf den tatsächlichen Geldfluss abstellt/Realisationszeitpunkt EINNAHMEN = Zahlungseingang/Realisationszeitpunkt AUSGABEN = Zeitpunkt der Zahlung/angefangene Arbeiten sind nicht zu bewerten) ist nur zulässig für „Nichtbuchführungspflichtige“.
Identifikationsnummer (UID)
Mit der Eintragung ins Handelsregister ist auch Vergabe einer Identifikationsnummer (UID-Nummer).
» Weitere Informationen zur Unternehmens-Identifikationsnummer
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.