Stellungnahmefrist: 30.05.2022
Folgende Entwürfe wurden publiziert:
Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 30.05.2022.
Die Steuerpflichtigen haben die Gelegenheit, sich zur geplanten Praxis direkt zu äussern:
- Die eingegangenen Stellungnahmen werden dem Konsultativgremium zur Beratung vorgelegt.
- Stellungnahmen, welche nur für die ESTV bestimmt sind, sind entsprechend zu bezeichnen.
Formular
Feedback-Formular (PDF, 198 kB, 01.11.2021)
Alle Entwürfe der MWST-Praxisfestlegungen sind abrufbar unter:
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam