LAWNEWS

Wettbewerbsrecht

QR Code

WEKO verbietet Kartell im Autohandel

Datum:
30.06.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Stichworte:
Autogewerbe, Kartell, Kartellrecht, Preisabsprachen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bussentotal: ca. CHF 44 Mio.

Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsste gemäss heutiger Medienmitteilung sieben Händlerinnen von Fahrzeugen der VW-Marken im Kanton Tessin.

Die Autohändlerinnen bildeten ein unzulässiges Kartell beim Verkauf von Neufahrzeugen an

  • Private;
  • die öffentliche Hand.

Betroffene Unternehmen

Es bildeten im Tessin von 2006 bis 2018 ein unzulässiges Kartell:

  • AMAG Automobili e Motori SA und
  • sechs Autohändler für VW-Marken, nämlich:
    • Autoronchetti Sagl
    • Garage Karpf & Co. / GARAGE 3 VALLI SA
    • Garage Carrozzeria Maffeis SA
    • Garage Nessi SA
    • GARAGE WEBER-MONACO SA
    • TOGNETTI AUTO SA.

Vorwürfe

Die Kartellmitglieder verfolgten die Ziele:

  • Verringerung des Wettbewerbs unter den Autohändlern;
  • Beibehaltung eines überhöhten Niveaus der Verkaufspreise von Neufahrzeugen für Private und die öffentliche Hand.

Die Autohändler sprachen sämtliche Verkaufsaktivitäten im Tessin ab:

  • Abreden über Submissionen der öffentlichen Hand;
  • Einigung auf eine Preispolitik beim Verkauf von Neuwagen an Private
  • Tätigkeitsgebiete-Aufteilung im Kanton Tessin.

Sanktion

  • Die Kartellmitglieder wurden mit einer Gesamtsanktion in Höhe von ca. CHF 44 Mio. gebüsst.
  • Fünf Unternehmen erklärten sich zu einer einvernehmlichen Regelung des Verfahrens bereit.

Rechtsmittel

Der WEKO-Entscheid kann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Disclaimer

Für die beschuldigten Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.