Bussentotal: ca. CHF 44 Mio.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsste gemäss heutiger Medienmitteilung sieben Händlerinnen von Fahrzeugen der VW-Marken im Kanton Tessin.
Die Autohändlerinnen bildeten ein unzulässiges Kartell beim Verkauf von Neufahrzeugen an
- Private;
- die öffentliche Hand.
Betroffene Unternehmen
Es bildeten im Tessin von 2006 bis 2018 ein unzulässiges Kartell:
- AMAG Automobili e Motori SA und
- sechs Autohändler für VW-Marken, nämlich:
- Autoronchetti Sagl
- Garage Karpf & Co. / GARAGE 3 VALLI SA
- Garage Carrozzeria Maffeis SA
- Garage Nessi SA
- GARAGE WEBER-MONACO SA
- TOGNETTI AUTO SA.
Vorwürfe
Die Kartellmitglieder verfolgten die Ziele:
- Verringerung des Wettbewerbs unter den Autohändlern;
- Beibehaltung eines überhöhten Niveaus der Verkaufspreise von Neufahrzeugen für Private und die öffentliche Hand.
Die Autohändler sprachen sämtliche Verkaufsaktivitäten im Tessin ab:
- Abreden über Submissionen der öffentlichen Hand;
- Einigung auf eine Preispolitik beim Verkauf von Neuwagen an Private
- Tätigkeitsgebiete-Aufteilung im Kanton Tessin.
Sanktion
- Die Kartellmitglieder wurden mit einer Gesamtsanktion in Höhe von ca. CHF 44 Mio. gebüsst.
- Fünf Unternehmen erklärten sich zu einer einvernehmlichen Regelung des Verfahrens bereit.
Rechtsmittel
Der WEKO-Entscheid kann ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Disclaimer
Für die beschuldigten Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam