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Haftpflicht- und Versicherungsrecht

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MINIMAX AG ruft Atemschutzgerät «Rauchschutzmaske für Selbstrettung» wegen ungenügender Schutzwirkung zurück

Datum:
11.07.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Stichworte:
Produktehaftung, Produkterückruf, Produktesicherheit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Produktesicherheit

In Zusammenarbeit mit der BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung, ruft die MINIMAX AG das Atemschutzgerät «Rauchschutzmaske für Selbstrettung» zurück.

Laut Mitteilung vom 08.07.2022 gebe es eine Gesundheitsgefährdung.

Betroffenen Kunden werde gegen Rückgabe des Atemschutzgerätes der Kaufpreis zurückerstattet.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?

  • Die Funktionstüchtigkeit der betroffenen Atemschutzgeräte sei nicht gegeben:
    • Die für den Notfall ausgegebene Schutzdauer von 40 Minuten werde nicht erreicht.
    • In einer Notsituation bestehe für die Verwender das Risiko, ungenügend geschützt zu sein.

Welche Produkte sind betroffen?

  • Vom Produktrückruf betroffen sei das Atemschutzgerät zur Selbstrettung « Rauchschutzmaske für Selbstrettung »,
    • vgl. das nachfolgende Bild des betroffenen Produkts.
  • Die betreffenden Atemschutzgeräte seien von MINIMAX bis zum Ende 2020 auf deren Website www.minimax.ch und anderen Online-Portalen verkauft worden.

Bildquelle: admin.ch

Was sollen betroffene Konsumenten tun?

  • Konsumenten, die eines der betroffenen Atemschutzgeräte zur Selbstrettung besitzen, seien aufgefordert, diese nicht zu verwenden und an folgende Adresse zurückzusenden:
    • MINIMAX AG, Stettbachstrasse 8, 8600 Dübendorf

Betroffenen Konsumenten werde der Kaufpreis zurückerstattet.

Adresse für Rückfragen

  • Bei Fragen können die Konsumenten den Kundendienst von MINIMAX AG kontaktieren :

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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