Die Haftung der Herstellerin für den Schaden, den ein fehlerhaftes Produkt an Personen oder Sachen verursacht, wird durch das Produktehaftpflichtgesetz geregelt (Kausalhaftung).
Ein Fehler liegt vor, wenn das Produkt nach der Wertung des Richters die legitimen Sicherheitserwartungen eines Durchschnittsverbrauchers nicht erfüllt.
Produktehaftung
Produktehaftung bedeutet das Einstehenmüssen des Herstellers für Folgeschäden an Personen oder Sachen des privaten Gebrauchs und Verbrauchs, welche durch sein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden.
» Voraussetzungen für Produktehaftung
Produktehaftpflichtgesetz (PrHG)
» Bundesgesetz vom 18. Juni 1993 über die Produktehaftpflicht
Produktesicherheit
» Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Produktesicherheit (PrSG)
Auf dieser Website finden Sie Informationen zur Produktehaftung und zum Produktehaftpflichtgesetz der Schweiz.
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