Vermeidung der Doppelbesteuerung
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF liess am 20.07.2022 durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bekanntgeben, dass nach dem Abschluss der gemeinsamen Erklärung der Schweiz und Frankreichs vom 29.06.2022 über die Einführung einer für grenzüberschreitende Arbeitnehmer geltenden vorläufigen Vereinbarung über Telearbeit eine Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs geschlossen wurde.
Diese Verständigungsvereinbarung setzt die gemeinsame Erklärung um, ohne sie zu ändern, und trägt so zur Klärung der Situation bei.
Diese Verständigungsvereinbarung gilt bis zum 31.10.2022.
Weiterführende Informationen
- Grenzgänger im Home Office: Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich wird bis 30.06.2022 verlängert
- Grenzgänger im Home Office: Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich wird bis 30.09.2021 verlängert
- Grenzgänger im Home Office: Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
- Steuern HOA-Arbeitnehmer
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Merkblatt Definition des Grenzgängers im Sinne von Artikel 3 der Vereinbarung zwischen der Regierung der Französischen Republik und dem Schweizerischen Bundesrat vom 11. April 1983 (PDF, 994 kB, 14.09.2016)
- Grenzgängerbewilligung EG/EFTA
Quelle
LawMedia Redaktionsteam