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Telearbeit: Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich, gültig bis 31.10.2022

Datum:
22.07.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
DBA, Frankreich, Homeoffice, Schweiz, Telearbeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF liess am 20.07.2022 durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bekanntgeben, dass nach dem Abschluss der gemeinsamen Erklärung der Schweiz und Frankreichs vom 29.06.2022 über die Einführung einer für grenzüberschreitende Arbeitnehmer geltenden vorläufigen Vereinbarung über Telearbeit eine Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs geschlossen wurde.

Diese Verständigungsvereinbarung setzt die gemeinsame Erklärung um, ohne sie zu ändern, und trägt so zur Klärung der Situation bei.

Diese Verständigungsvereinbarung gilt bis zum 31.10.2022.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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