BV 13 Abs. 1; VRV 3 Abs. 1; SKV 5 + 9; PolG ZH § 3 Abs. 2 lit. b und § 13
Der polizeiliche Einsatz von monokularen Fernrohren, sog. „Spektiven“, bei allgemeinen Verkehrskontrollen ist nicht nur zulässig, sondern auch ohne konkreten Anfangsverdacht erlaubt.
Gemäss ER am BG Horgen beruhen solche Kontrollen auf einer rechtsgenügenden gesetzlichen Grundlage und verletzen keine Grundrechte.
Bezirksgericht Horgen
Einzelrichter
Urteil vom 08.12.2021
GC210022
ZR 121 (2022) Nr. 34, S. 133 ff.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam