Der Bundesrat (BR) hat am 24.08.2022 die Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes und zur Schaffung eines neuen Rahmengesetzes verabschiedet:
Mit der Anpassung der neuen Rechtsgrundlagen sollen erzielt werden:
- Harmonisierung des Vollzugs der Aufgaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG);
- Steigerung der Effizienz der Grenzprozesse mit einer umfassenden Digitalisierung.
Einleitung
Die letzte Totalrevision des bestehenden Zollgesetzes
- datiert vom 18.03.2005.
Seither haben sich die Rahmenbedingungen für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des BAZG spürbar verändert:
- Starke Zunahme des grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehrs
- Bedeutungszunahme der Kontrolle von diversen Bestimmungen zum Schutz von Bürgern, Wirtschaft und Staat, wegen:
- des boomenden Online-Handels.
Konsumenten, Reisende, Wirtschaft und Politik erwarten effiziente Grenzprozesse und effektive Grenzkontrollen.
Digitalisierungsprojekt DaziT
Der BR hat 2017 die Weichen gestellt für
- die Umsetzung des Transformations- und Digitalisierungsprogramms DaziT;
Mit dem DaziT werden sämtliche Abgabenerhebungs- und Kontrollprozesse bis Ende 2026
- vereinfacht;
- harmonisiert;
- digitalisiert.
2019 hat der BR auch die organisatorische Weiterentwicklung des BAZG gutgeheissen, in deren Zentrum das einheitliche Berufsbild der Fachspezialisten Zoll und Grenzsicherheit steht.
Anpassung der Rechtsgrundlagen
Die vorgeschlagene Anpassung der Rechtsgrundlagen ist notwendig, um die Vorteile des Digitalisierungsprogramms vollumfänglich nutzen zu können.
Botschaft und Gesetzesentwurf
Der BR unterbreitet nun dem Parlament
- den Entwurf des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-VG);
- das neue Zollabgabengesetz (ZoG).
Dabei handelt es sich um
- die Totalrevision des heutigen Zollgesetzes,
- dessen Reduktion auf einen reinen Abgabeerlass,
- unter gleichzeitiger Bildung eines Rahmengesetzes,
- welches zusammenführt, was im Aufgabenbereich des BAZG harmonisiert werden soll.
Von der Totalrevisions-Vorlage nicht betroffen sind:
- Die Abgabenhöhe;
- die Abgabenberechnung.
Positive Effekte für die Wirtschaft
Das neue Rahmengesetz schafft die Grundlagen für
- die Digitalisierung der
- Verfahren;
- Dienstleistungen des BAZG.
Ziel ist es, alle vom BAZG geführten Abgabeverfahren zu vereinheitlichen und zu vereinfachen:
- Zeit- und ortsunabhängig elektronische Abwicklung der Formalitäten
- zB Warenanmeldung inklusive Begleitdokumenten und Bewilligungen
- vollständig digital und ohne Medienbrüche
- zB Warenanmeldung muss nicht mehr an eine bestimmte Zollstelle übermittelt werden, so dass der Ort des Grenzübertritts frei wählbar ist.
- zB Warenanmeldung inklusive Begleitdokumenten und Bewilligungen
- Abwicklung der Anmeldungen inklusive Schwerverkehrsabgaben digital im Vorfeld
- zB Entfallen des administrativen Halts an der Grenze
- zB Beschleunigung des Grenzübertritts
Die Kontrollen finden weiterhin risikobasiert statt.
Harmonisierung des Aufgabenvollzugs
Im neuen Rahmengesetz werden neben den Abgabeverfahren auch Teile des Vollzugs von nichtabgaberechtlichen Aufgaben
- vereinheitlicht und
- vereinfacht.
Unter die nichtabgaberechtlichen Aufgaben des BAZG fallen beispielsweise
- Kontrollen von Kriegsmaterial;
- Waffen und Sprengmitteln;
- Warenkontrollen im Auftrag der jeweils zuständigen Behörden in den Bereichen
- Arzneimittel;
- Medizinprodukte;
- geistiges Eigentum;
- Kulturgüter;
- Artenschutz.
Diese Kontrollen erfolgen risikobasiert und mit Unterstützung durch technische Hilfsmittel,
- zB Lastwagenscanner.
Mit dem Vollzug seiner Aufgaben leistet das BAZG einen Beitrag zur Wahrung der inneren Sicherheit des Landes und zum Schutz der Bevölkerung.
Das neue Rahmengesetz fasst auch zusammen:
- die Grundsätze der Kontrollen;
- die Befugnisse;
- der Datenbearbeitung;
- der Strafverfolgung durch das BAZG.
Bei der Datenbearbeitung geht es vor allem darum, aufgrund von Risikoanalysen gezielte Kontrollen durchzuführen, d.h. von
- Waren;
- Personen;
- Transportmitteln.
Die Datenbearbeitungsbestimmungen wurden entsprechend den Anforderungen des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG) überarbeitet.
Beurteilung durch den BR
Der BR ist davon überzeugt, dass die geplante Anpassung der rechtlichen Grundlagen dem BAZG ermöglicht:
- Flexibilität beim Ressourceneinsatz
- Erfüllung des gesetzlichen Auftrags trotz verändernder Rahmenbedingungen.
Dokumente
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam