Bildquelle: css.ch
Krankenversicherer gelangte an Bundesverwaltungsgericht
Die CSS Versicherung AG hat sich nun entschieden, die Verfügung der FINMA hinsichtlich der Frage der korrekten Umlage der Verwaltungskosten auf die Grund- und die Zusatzversicherung gerichtlich prüfen zu lassen.
Die «CSS» verspricht sich von dieser Massnahme Klarheit darüber, wie die CSS und die Krankenversicherungsbranche mit dem Ermessensspielraum künftig umgehen sollen.
Weiterführende Informationen
- Medienmitteilung der CSS
- u/Bericht vom 17.08.2022
- Medienmitteilung der FINMA vom 16.08.2022
Quelle
LawMedia Redaktionsteam