Warnung
Die Übergangsfrist zur Erhältlichmachung der Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees endet am 31.12.2022. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA gab in ihrer jüngsten Aufsichtsmitteilung einen ersten Einblick über die Massnahmen, welche bei Vermögensverwaltern und Trustees bisher eingeleitet wurden.
Einleitung
Die FINMA publizierte eine neue Aufsichtsmitteilung, um Vermögensverwaltern und Trustees für die Bekanntgabe
- des aktuellen Stands im Bewilligungsprozess;
- einer Übersicht der bisher eingeleiteten Massnahmen.
Frühe Einreichungsempfehlungen der FINMA
- Gesuchsteller, die ihr Gesuch fristgerecht bei den AO einreichten, seien für die Herausforderungen des Bewilligungsprozesses offenbar gut gerüstet.
Selbstverschuldetes Verpassen der Übergangsfrist
Institute, die ihr Gesuch bis jetzt noch nicht bei einer AO eingereicht hätten, nähmen das Verpassen der Übergangsfrist selbstverschuldet in Kauf:
- Grundsätzlich keine Bewilligung von Fristerstreckungen
- Einleitung von Abklärungen wegen möglicher Tätigkeit ohne Bewilligung
- Erstattung von Strafanzeigen
- Aufnahme solcher Institute auf die Warnliste.
Fazit und Ausblick
Die FINMA verfolge Verstösse gegen die Finanzmarktgesetze konsequent und werde dies auch bei den Vermögensverwaltern und Trustees tun, welche die Übergangsfrist vom 31.12.2022 verpassten.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Medienbilder | finma.ch