Für die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Möglichkeit und Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit
- Dem betroffenen Ehegatten muss es
- 1) zumutbar und
- 2) tatsächlich möglich sein,
- einer bestimmten Erwerbstätigkeit nachzugehen.
- Dem betroffenen Ehegatten muss es
Für die Beweislast gilt ZGB 8:
- Beweislast der Eigenversorgungskapazität
- Geht es – wie hier – um die Unterhalts-Festsetzung,
- obliegt es grundsätzlich der fordernden Partei zu beweisen,
- wie hoch ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Eigenversorgungskapazität) ist.
- Bestreitungslast bezüglich eines bestrittenen hypothetischen Einkommens
- Die unterhaltsberechtigte Partei trifft die Beweislast,
- wenn sie bestreitet,
- ein (strittiges) hypothetisches Einkommen tatsächlich erzielen zu können.
- wenn sie bestreitet,
- Die unterhaltsberechtigte Partei trifft die Beweislast,
- obliegt es grundsätzlich der fordernden Partei zu beweisen,
- Geht es – wie hier – um die Unterhalts-Festsetzung,