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Ehescheidung

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Hypothetisches Einkommen: Beweisregeln für Anrechnung

ZGB 8; ZGB 125

Datum:
14.09.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Thema:
Hypothetisches Einkommen
Stichworte:
Anrechnung, Beweisrecht, Ehescheidung, Erwerbstätigkeit, Hypothetisches Einkommen
Erlass:
ZGB 8; ZGB 125
Entscheid:
BGer 5A_1049/2019 vom 25.08.2021
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Möglichkeit und Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit
    • Dem betroffenen Ehegatten muss es
      • 1) zumutbar und
      • 2) tatsächlich möglich sein,
        • einer bestimmten Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Für die Beweislast gilt ZGB 8:

  • Beweislast der Eigenversorgungskapazität
    • Geht es – wie hier – um die Unterhalts-Festsetzung,
      • obliegt es grundsätzlich der fordernden Partei zu beweisen,
        • wie hoch ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Eigenversorgungskapazität) ist.
      • Bestreitungslast bezüglich eines bestrittenen hypothetischen Einkommens
        • Die unterhaltsberechtigte Partei trifft die Beweislast,
          • wenn sie bestreitet,
            • ein (strittiges) hypothetisches Einkommen tatsächlich erzielen zu können.

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