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NAP
Das BAKOM hat in enger Zusammenarbeit mit der Medienbranche einen nationalen Aktionsplan (NAP) zur Sicherheit von Medienschaffenden in der Schweiz erarbeitet:
- Die Massnahmen fokussieren in vier Richtungen:
- Schutz vor Drohungen und Hassrede im Netz
- physischer Schutz (zB bei Demonstrationen)
- Schutz vor missbräuchlichen Gerichtsklagen
- bessere Anerkennung der Funktion und des Berufs der Medienschaffenden.
Dies geht aus der Medienmitteilung des BAKOM vom 09.09.2022 / 15.09.2022 hervor.
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- Medienmitteilung des BAKOM
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam
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