mit Verwertungsermächtigung für Ladeneinrichtungen etc.
Gemäss Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) von heute früh, den 14.10.2022, hat das Kreisgericht See-Gaster in Sachen der Karl Vögele AG (CHE-105.811.176) publiziert:
- Die Bewilligung derdefinitiven Nachlassstundung;
Die weiteren Informationen sind aus dem nachfolgenden Publikationsabzug ersichtlich.
Definitive Nachlassstundung Karl Vögele AG
Gesuchstellende Partei
Karl Vögele AG
CHE-105.811.176
Burgerfeldstrasse
8730 Uznach
Der gesuchstellenden Partei wurde die definitive Nachlassstundung gewährt.
Verfügende Stelle
Kreisgericht See-Gaster, Bahnhofstrasse 4, 8730 Uznach
Sachwalter
Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, 8021 Zürich
(Mandatsleiter: Rechtsanwalt Dr. iur. Daniel Hunkeler)
Dauer der Nachlassstundung: 4 Monate
Ablauf der Nachlassstundung: 13.02.2023
Rechtliche Hinweise
Publikation nach SchKG Art. 296.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Die Gesuchstellerin und/oder deren Gläubiger/innen können diesen Entscheid mittels Beschwerde anfechten (Art. 295c SchKG). Dazu ist vorab innert 10 Tagen seit Eröffnung dieses Entscheides eine schriftliche Begründung beim Kreisgericht See-Gaster zu verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides. Die Gerichtsferien gelten nicht (Art. 145 ZPO). Unabhängig davon ist der Entscheid sofort vollstreckbar.
Bemerkungen
Der Sachwalterin wird die Bewilligung erteilt, die Ladeneinrichtungen in bereits geschlossenen oder noch zu schliessenden Filialen zu veräussern oder im Rahmen von Vergleichen den jeweiligen Vermietern zu überlassen (Art. 298 Abs. 2 SchKG).
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam