Der Bundesrat (BR) hat am 12.10.2022 eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) in die Vernehmlassung geschickt, welche die Bestimmungen über nichtbezahlte Prämien der obligatorischen Krankenversicherung festlegt:
- Kompetenz-Delegation an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), die Kosten der Versicherer zu regeln für
- Mahnungen;
- Zahlungsaufforderungen.
- Klärung der Übernahme-Modalitäten von Verlustscheinen durch die Kantone.
Einleitung
Im März 2022 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) bezüglich der Durchsetzung der Zahlungspflicht von Krankenkassenprämien:
- Verlustschein-Zessionsrecht
- Den Kantonen soll ermöglicht werden, sich von den Versicherern die Verlustscheine für nichtbezahlte Prämien abtreten zu lassen.
- Verfolgungsverzicht gegenüber Minderjährigen
- Minderjährige sollen nicht mehr für Prämien belangt werden, die von ihren Eltern nicht bezahlt wurden.
- Betreibungs-Plafonierung
- Zur Betreibungskosten-Senkung sollen die Krankenversicherer neu höchstens zwei Betreibungen pro Jahr und versicherte Person durchführen können.
- Inkraftsetzungs-Absicht
- Der in die Vernehmlassung geschickte Entwurf zur Änderung der KVV (siehe unten) zielt darauf ab, diese Bestimmungen in Kraft zu setzen.
Kosten für Mahnungen und Zahlungsaufforderungen: Regelung
Speziell geregelt werden sollen auch die Kosten für Mahnungen und Zahlungsaufforderungen der Versicherer:
- Gleichbehandlung der Versicherten bei den Kosten
- Um die Gleichbehandlung der Versicherten zu verbessern, hat das Parlament beschlossen, dass künftig der BR für die Festlegung dieser Kosten zuständig sein soll.
- Der BR sieht nun vor, dass diese Kompetenz dem EDI zu übertragen, welches diese Kosten an die Kostenentwicklung anpassen kann.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Versicherer
- dürfen die Höhe die Verwaltungskosten nicht mehr selbst festlegen;
- können die Verwaltungskosten weiterhin in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)) erwähnen.
- Die Versicherer
Übernahme von Verlustscheinen: Modalitäten
Die KVV soll auch einzelne Modalitäten der Übernahme von Verlustscheinen präzisieren:
- Derzeit müssen die Kantone den Versicherern zurückerstatten:
- 85 % der Forderungen für nichtbezahlte Versicherungsprämien, für die ein Verlustschein ausgestellt wurde;
- Übernimmt der Kanton in Zukunft weitere 5 % dieser Forderungen,
- wird der Versicherer alle Forderungen an ihn abtreten.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam