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Eherecht / Ehescheidung / Kindsrecht

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Reduktion oder Aufhebung von Kinderunterhaltszahlungen: Bereits ab Verfahrenseinleitung oder erst im Urteilszeitpunkt?

Datum:
27.10.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung, Eherecht / Eheschliessung / Ehe, Kindsrecht
Stichworte:
Kinder, Kinderunterhalt, Unterhaltsanpassung, Unterhaltszahlungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 286

Der Unterhaltsgläubiger darf erst ab Verfahrenseinleitung mit der Reduktion bzw. Aufhebung der Unterhaltsbeiträge rechnen.

Es rechtfertigt sich eine rückwirkende Unterhaltsanpassung regelmässig auch dann nicht, wenn der Abänderungsgrund schon vor der Verfahrenseinleitung eingetreten ist:

  • Erscheint die Rückzahlung von während der Verfahrensdauer bezahlten und vom Unterhaltsgläubiger verbrauchter Unterhaltszahlungen unzumutbar,
    • kann der Urteilszeitpunkt als Beginn für die angepassten Unterhaltszahlungen bestimmt werden.

BGer 5A_799/2021 vom 12.04.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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