Vermeidung der Doppelbesteuerung
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gab am 27.10.2022 bekannt, dass die Verständigungsvereinbarung vom 18.07.2022 über die Besteuerung von Telearbeit zwischen der Schweiz und Frankreich bis zum 31.12.2022 in Kraft bleibt.
Weiterführende Informationen
- Telearbeit: Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich, gültig bis 31.10.2022
- Grenzgänger im Home Office: Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich wird bis 30.06.2022 verlängert
- Grenzgänger im Home Office: Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich wird bis 30.09.2021 verlängert
- Grenzgänger im Home Office: Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
- Steuern HOA-Arbeitnehmer
- DBA – Doppelbesteuerungsabkommen
- Merkblatt Definition des Grenzgängers im Sinne von Artikel 3 der Vereinbarung zwischen der Regierung der Französischen Republik und dem Schweizerischen Bundesrat vom 11. April 1983 (PDF, 994 kB, 14.09.2016)
- https://law.ch/lawinfo/aufenthaltsbewilligung-arbeitsbewilligung-schweiz/euefta-staatsangehoerige/regelungen-des-aufenthalts/grenzgaengerbewilligung-egefta
Quelle
LawMedia Redaktionsteam