Botschaft + Gesetzesentwurf
Das Patentgesetz (PatG) soll optimiert werden:
- Anpassung an internationale Standards
- Attraktivitätssteigerung für
- KMU und
- Einzelerfinder.
Diese Zielpersonen sollen wählen können:
- das Patentprüfungsverfahren ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten.
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 16.11.2022 die Botschaft zur Teilrevision des Patentgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Einleitung
Technische Erfindungen können mit einem Patent geschützt werden:
- bis zu 20 Jahre lang,
- sofern neu (Novität)
- erfinderisch und
- gewerblich anwendbar.
Im Gegensatz zu den Patentämtern vieler anderer Staaten prüft das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) bei er Patent-Erteilung nicht:
- die Neuheit und
- die erfinderische Tätigkeit.
Die Gültigkeit eines Schweizer Patents bleibt damit ungewiss:
- Wer sich der Schutzfähigkeit sicher sein will, muss deshalb den Weg über ein vollgeprüftes und auf die Schweiz ausgedehntes europäisches Patent wählen.
- Dieser Weg ist
- umständlich und
- kostspielig.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ausschliesslich an einem nationalen Patentschutz interessiert sind, ist die aktuelle Rechtslage ungünstig.
Mehr Transparenz und Rechtssicherheit durch obligatorische Recherche
Der BR will das «Schweizer Patent» deshalb aufwerten:
Neu / Geplant:
- Technik-Recherche und Veröffentlichung
- Recherche
- Das IGE soll zu jeder Patentanmeldung eine Recherche durchführen, die den Stand der Technik im Gebiet der Erfindung klärt.
- Veröffentlichung
- Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden.
- Vorteile
- Alle Interessierten sollen einschätzen können, ob die Erfindung für den Patentschutz geeignet ist.
- Transparenzsteigerung
- Steigerung der Rechtssicherheit für Anmelder und Dritte
- Vorteile
- Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden.
- Recherche
- Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für die Beteiligten
- Rechercheergebnisse
- Die Rechercheergebnisse sind für Patentanmelder eine gute Entscheidungsgrundlage für die weiteren Schritte:
- Nicht erfüllte Patentierungsvoraussetzungen
- Änderung der Patentanmeldung
- Rückzug der Patentanmeldung
- Bereits heute wird eine solche Recherche deshalb regelmässig freiwillig gemacht.
- Nicht erfüllte Patentierungsvoraussetzungen
- Die Rechercheergebnisse sind für Patentanmelder eine gute Entscheidungsgrundlage für die weiteren Schritte:
- Fortbestand der Möglichkeit zum «teilgeprüften Patent»
- Das teilgeprüfte Patent soll auch mit Recherche bleiben:
- ein kostengünstiger und einfach zu erhaltender Schutztitel.
- Das teilgeprüfte Patent soll auch mit Recherche bleiben:
- Rechercheergebnisse
Lückenlose Prüfung auf Wunsch
Neu / Geplant:
Internationalen Standards entsprechend sollen Anmelder neu aber auch beim IGE die Prüfung aller Patentierungsvoraussetzungen beantragen können:
- Innovativitäts-Voraussetzung für Patenterteilung
- Anforderung
- Das Patent soll nur noch erteilt werden, wenn die Erfindung tatsächlich innovativ ist.
- Folgen
- Erhöhung der Rechtssicherheit;
- Verbesserung der Durchsetzbarkeit.
- Vorteile
- Besonders für KMU und Einzelerfinder bietet das «vollgeprüfte nationale Patent» eine gleichwertige, bequeme und kostengünstige Alternative zum «europäischen Patent».
- Anforderung
Schlanker Rechtsweg an das Bundespatentgericht
Gegen Entscheide des IGE können Beschwerde eingereicht werden durch:
- Anmelder;
- Dritte (zB Verbände).
Neu / Geplant:
- Zuständigkeit des Bundespatentgerichts
- Beurteilung dieser Beschwerden
- anstelle des Bundesverwaltungsgerichts neu das Bundespatentgericht,
- welches bereits heute bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in Patentsachen entscheidet.
- Das Bundespatentgericht verfügt über die notwendigen Fachkenntnisse, um die oft komplexen Beschwerdeverfahren führen zu können.
- welches bereits heute bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in Patentsachen entscheidet.
- anstelle des Bundesverwaltungsgerichts neu das Bundespatentgericht,
- Beurteilung dieser Beschwerden
- Abschaffung des Einspruchverfahrens beim IGE
- Neuer Rechtsmittelweg
- Wer der Meinung ist, dass ein Patent zu Unrecht erteilt worden sei, soll künftig direkt beim Bundespatentgericht Beschwerde einreichen.
- Folge
- Straffung des Rechtsmittelwegs.
- Neuer Rechtsmittelweg
Das neue Patentgesetz berücksichtigt die Wünsche aus der Vernehmlassung
Auslöser dieser Teilrevision des Patentgesetzes gab die am 12.12.2019 von den eidgenössischen Räten angenommene Motion «Für ein zeitgemässes Schweizer Patent»:
- Sie forderte
- die Vollprüfung jeder Patentanmeldung und
- die Einführung eines ungeprüften Gebrauchsmusters als kostengünstige Alternative.
- Die Vernehmlassung zeigte indessen, dass
- das teilgeprüfte Patent geschätzt wird;
- anstelle seiner Streichung eine flexible Patentprüfung gewünscht wird.
Der BR hat daher den Vorentwurf nach der Vernehmlassung entsprechend überarbeitet.
Dokumente
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam