SchKG 80
Die Ministère public du canton de Neuchâtel verlangte eine definitive Rechtsöffnung für Gebühren einzig gestützt auf die betreffende gesetzliche Grundlage und ohne Erlass eines Entscheids.
Gemäss Bundesgericht (BGer) steht das Vorhandensein eines Titels im Zentrum des Rechtsöffnungsverfahrens:
- Eine definitive Rechtsöffnung kann daher nicht erteilt werden für Hauptforderungen, die nicht in einem Rechtsöffnungstitel zugesprochen wurden, sondern – wenn der Staat Betreibender ist – einzig aus Gesetzesnormen hervorgehen.
BGer 5A_825/2021 vom 31.03.2022 = BGE 148 III 225 ff.
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LawMedia Redaktionsteam