Wiedereinführung von Bewilligungskontingenten nach Erreichen des Schwellenwerts
Im Jahr 2023 wird der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt – nach Einführung der vollen Personenfreizügigkeit per 01.01.2022 – erneut beschränkt:
- Die Zahl der Arbeitnehmer aus Kroatien
- ist im laufenden Jahr stark gestiegen und
- hat die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) festgelegten Schwellenwerte überschritten.
- Der Bundesrat (BR) hat daher an seiner Sitzung vom 16.11.2022 beschlossen, die im FZA vorgesehene Schutzklausel anzuwenden.
Zwischen Januar und Oktober 2022 hat die Schweiz 2413 Bewilligungen B für kroatische Arbeitskräfte erteilt, während der Schwellenwert für das gesamte Jahr 2022 bei 178 liegt (in den Jahren 2019-2021, als noch Höchstzahlen anwendbar waren, betrug der Jahresdurchschnitt 162 Bewilligungen B, +10 %). Die quantitativen Bedingungen für die Anwendung der einseitigen Schutzklausel im nächsten Jahr sind somit erfüllt. In Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen wird die Schweiz ab dem 1. Januar 2023 wieder Kontingente für Bewilligungen B und L einführen. Im Jahr 2023 stehen 1150 neue Bewilligungen B und 1007 neue Bewilligungen L für kroatische Arbeitskräfte zur Verfügung.
Im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Massnahme
Die rasche wirtschaftliche Erholung nach der Covid-19-Krise ging im Jahr 2022 mit einer stark steigenden Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte in die Schweiz einher. Auch die Zahl der Bewilligungen für kroatische Staatsangehörige hat zugenommen und übersteigt die im FZA festgelegten Schwellenwerte. Kroatische Arbeitskräfte waren im Sekundärsektor vor allem in der verarbeitenden Industrie und im Baugewerbe gefragt, während im Tertiärsektor insbesondere im Gastgewerbe, im Handel und in der Arbeitsvermittlung Bedarf bestand. Ein Zuwachs an kroatischen Arbeitskräften wurde auch in Bereichen mit höheren Qualifikationsanforderungen wie Planungs-, Beratungs- und Informatikdienstleistungen verzeichnet.
Der Bundesrat nutzt die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente für eine bessere Migrationssteuerung entsprechend dem wirtschaftlichen Bedarf. In der Vergangenheit hat er wiederholt gegenüber Angehörigen anderer Staaten, die neu der EU beigetreten waren, von der Schutzklausel Gebrauch gemacht. Durch die Anwendung dieser Schutzmassnahme sorgt er für eine allmähliche und schrittweise Umsetzung der Personenfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige auf dem Schweizer Arbeitsmarkt.»
Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Migration (SEM) vom 16.11.2022
Dokumente
- Verordnung über den freien Personenverkehr, VFP (PDF, 196 kB) | admin.ch
- Erläuterungen (PDF, 124 kB) | admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam