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Finanzmarktrecht

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BR legt Massnahmen für nachhaltigen Finanzplatz fest

Datum:
19.12.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Thema:
Massnahmen zugunsten der Nachhaltigkeit
Stichworte:
Finanzplatz, Massnahmen des Bundes, Nachhaltigkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bild: Schwimmende Solaranlage auf dem Lac des Toules, ©2022 Romande Energie
Der Bundesrat (BR) hat am 16.12.2022 den Bericht für einen nachhaltigen Finanzplatz verabschiedet:

  • Mit 15 Massnahmen für die Jahre 2022 bis 2025 soll der Schweizer Finanzplatz seine Position als einer der weltweit führenden Standorte für nachhaltige Finanzen weiter ausbauen.

Einleitung / Programm

Nachhaltigkeit bildet einer der Pfeiler der Schweizer Finanzmarktstrategie, welche der BR im Dezember 2020 beschlossen hatte:

  • Ziel der Vorreiterrolle
    • Der Finanzstandort Schweiz will eine Vorreiterrolle im Bereich nachhaltiger Finanzen übernehmen,
      • für die Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit;
      • für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Uno.
  • 15 Massnahmen
    • In seinem Bericht «Sustainable-Finance Schweiz – Handlungsfelder 2022-2025 für einen führenden nachhaltigen Finanzplatz» legt der BR dar,
      • anhand von 15 Massnahmen,
        • wie die Schweiz ihre Position als einer der weltweit führenden Standorte für nachhaltige Finanzen weiter ausbauen kann.
  • Zentrale internationale Wettbewerbsfähigkeit
    • Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit ist zentral,
      • dass der Schweizer Finanzplatz auch im Bereich Sustainable Finance hervorsticht,
        • durch hohe Glaubwürdigkeit und
        • durch Verhinderung von Greenwashing.

Massnahmen des BR

Die Massnahmen sollen unter anderem erzielen:

  • Sorge für mehr und bessere Nachhaltigkeitsdaten aus der Gesamtwirtschaft
    • zB Offenlegung der Daten zur Klimaverträglichkeit;
  • Erhöhung der Transparenz im Finanzsektor
    • zB Anwendung der jüngst eingeführten Swiss Climate Scores durch die Finanzinstitute;
  • Anschluss an internationale Netto-Null Allianzen.

Empfehlungen des BR

  • Der BR
    • empfiehlt Finanzinstituten und Vorsorgeeinrichtungen,
      • auf ihren Internetseiten aufzuzeigen,
        • inwiefern ihre Dialoge mit investierten Unternehmen vereinbar sind;
        • inwiefern die Ausübung ihrer Aktienstimmrechte mit Nachhaltigkeitszielen, die sie freiwillig unterstützen, vereinbar sind.
    • will
      • Investitionen fördern, welche neben einer finanziellen Rendite auch eine positive und messbare soziale und/oder ökologische Wirkung erzielen;
      • den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft auch
        • in internationalen Gremien mitprägen und
        • beispielsweise Initiativen für einen globalen CO2-Preis unterstützen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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