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Bankenrecht / Finanzmarktrecht

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Neuartige Fondskategorie L-QIF: BR setzt rechtliche Grundlagen auf den 01.03.2024 in Kraft

Datum:
01.02.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht, Finanzmarktrecht
Thema:
Neuartiges Fondsprodukt L-QIF
Stichworte:
Anlagefonds, KAG, Kapitalanlage, KKV, Kollektivanlagengesetz, Kollektivanlagenverordnung, L-QIF, Limited Qualified Investor Fund
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kollektivanlagengesetz (KAG) + Kollektivanlagenverordnung (KKV)

Am 31.01.2024 hat der Bundesrat (BR) beschlossen, per 01.03.2024 in Kraft zu setzen:

  • das revidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und
  • die angepasste Kollektivanlagenverordnung (KKV).

Damit werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen für

  • den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF). 

Der L-QIF soll den Fondsplatz Schweiz attraktiver und innovationsfähiger machen.

Einleitung

Die Eidgenössischen Räte haben im Dezember 2021 beschlossen,

  • das KAG zu ändern und
  • damit den L-QIF einzuführen.

Fonds-Konstrukt

Es handelt sich beim Fondsprodukt Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) um eine kollektive Kapitalanlage, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) befreit ist.

Der L-QIF steht ausschliesslich qualifizierten Anlegern zur Verfügung und muss von Instituten verwaltet werden, die durch die FINMA beaufsichtigt werden.

Erlass-Änderungen

Mit der Änderung der KKV werden die neuen Ausführungsbestimmungen für den L-QIF definiert.

Ferner bietet die Revision die Gelegenheit, die KKV und weitere Verordnungen – insbesondere die Finanzinstitutsverordnung (FINIV) – in verschiedenen anderen Punkten anzupassen.

Diese Anpassungen dienen insbesondere:

  • der Umsetzung internationaler Standards;
  • dem Nachvollzug der Markt-Entwicklungen;
  • der Erhöhung der Rechtssicherheit.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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