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DBA Schweiz – Japan: Inkrafttreten des Änderungsprotokolls

Datum:
02.12.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Doppelbesteuerungsabkommen
Stichworte:
Doppelbesteuerung, Einkommen, Einkommenssteuer, Japan, Mindestbesteuerung, Steuerabkommen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: Grundsätzlich sofort, Anwendbarkeit der meisten Änderungen ab 01.01.2023

Gemäss Mitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF ist das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Japan in Kraft getreten:

  • Mit Ausnahme einzelner Bestimmungen,
    • die ab dem Inkrafttreten gelten,
      • sind die meisten Änderungen ab dem 01.01.2023 anwendbar.

Einleitung

Nach Abschluss der Ratifizierungsverfahren in der Schweiz und Japan ist das Protokoll vom 16.07.2021 zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen am 30.11.2022 in Kraft getreten.

Gegenstand

Das Protokoll

  • setzt um
    • die Mindeststandards für Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aus dem Projekt BEPS.
  • sieht weiter eine Reihe von Neuerungen vor, wie
    • eine Schiedsklausel;
    • neue Regeln für die Befreiung von der Quellensteuer auf Zinsen oder Dividenden im Falle qualifizierter Beteiligungen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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