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Ausländer- und Asylrecht

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Familiennachzüge: Anpassung der Wartefrist

Datum:
07.12.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Asylrecht / Migrationsrecht
Stichworte:
EGMR, Familiennachzug, Wartefrist
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anpassung der Rechtsprechung an EGMR-Urteil

Wenn vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen

  • den Antrag auf Nachzug von Familienangehörigen stellen, ist ab sofort
    • die gesetzliche Wartefrist von drei Jahren
      • nicht mehr strikt und automatisch anzuwenden.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) passt seine Rechtsprechung an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an.

Dieses Urteil ist abschliessend und kann deshalb nicht beim Bundesgericht angefochten werden.

Bundesverwaltungsgericht
Urteil F-2739/2022 (PDF)
vom 24.11.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, St.Gallen (7)

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