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Steuern Privatpersonen

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Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien nicht verlängert – Homeoffice

Datum:
23.12.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Besteuerung Privatpersonen
Thema:
Steuern Schweiz-Italien
Stichworte:
Besteuerung, Grenzgänger, Grenzgängerabkommen, Home-Office Arbeit, Homeoffice, Italien, Personenfreizügigkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkraftbleiben bis: 31.01.2023

Einleitung / Ausgangslage

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF informiert, dass

  • die zuständigen Behörden Italiens und der Schweiz festgestellt haben,
    • dass es in beiden Ländern keine Beschränkungen der Personenfreizügigkeit aufgrund des Gesundheitsnotstands Covid-19 mehr gibt.

Vereinbarung

Es wurde vereinbart, dass

  • die Verständigungsvereinbarung vom 18./19.06.2020,
    • welche unter anderem ausserordentliche und vorläufige Sonderregelungen für die Besteuerung von Homeoffice beinhaltet,
      • bis zum 31.01.2023 in Kraft bleibt.
  • aufgrund der aktuellen Gesundheitslage ist derzeit ab dem 01.02.2023 keine Verlängerung geplant.

Hinweis der italienischen und schweizerischen Behörden

Die zuständigen italienischen und schweizerischen Behörden weisen auf Absatz 3 des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Italienischen Republik und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, das am 23.12.2020 unterzeichnet wurde und derzeit noch nicht in Kraft ist, hin:

  • Dieser sieht ausdrücklich vor, dass die Vertragsstaaten sich in regelmässigen Abständen dazu konsultieren, ob
    • Änderungen oder Ergänzungen des Zusatzprotokolls, oder
    • möglicherweise der Abschluss von Verständigungsvereinbarungen,
    • erforderlich sind.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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