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Erbschafts- und Schenkungssteuer: Ermittlung des Verkehrswertes von Liegenschaften

Datum:
17.01.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Thema:
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Stichworte:
Erbschaft, Erbschaftssteuer, Immobilien, Liegenschaften, Schenkung, Schenkungssteuer, Verkehrswert
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Änderung der Weisung der Finanzdirektion des Kantons Zürich

Die Änderung der Weisung der Finanzdirektion über die Ermittlung des Verkehrswertes von Liegenschaften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde ins Steuerbuch aufgenommen:

ZStB Nr. 501.1.

Diese Weisung konkretisiert die Anwendung von § 13 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ESchG ZH):

  • Gemäss dieser Bestimmung ist für die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerbemessung auszugehen
    • vom Verkehrswert des übergegangenen Vermögens.

Laut der an die bereits geltende Praxis angepassten Ziffer 24 der Weisung wird der Ertragswert von Liegenschaften ermittelt aufgrund:

  • des Basiszinssatzes für die Kapitalkosten und
  • eines Zuschlages für die Bewirtschaftungskosten.

Hinweis

  • Diese vorerwähnte Änderung der Immobilien-Verkehrswertermittlung
    • betrifft nur die Erbschafts- und Schenkungssteuer und
    • hat keinen Zusammenhang mit der laufenden Liegenschaften-Neubewertung für die Vermögens- und Einkommenssteuer.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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