Änderung der Weisung der Finanzdirektion des Kantons Zürich
Die Änderung der Weisung der Finanzdirektion über die Ermittlung des Verkehrswertes von Liegenschaften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde ins Steuerbuch aufgenommen:
Diese Weisung konkretisiert die Anwendung von § 13 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ESchG ZH):
- Gemäss dieser Bestimmung ist für die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerbemessung auszugehen
- vom Verkehrswert des übergegangenen Vermögens.
Laut der an die bereits geltende Praxis angepassten Ziffer 24 der Weisung wird der Ertragswert von Liegenschaften ermittelt aufgrund:
- des Basiszinssatzes für die Kapitalkosten und
- eines Zuschlages für die Bewirtschaftungskosten.
Hinweis
- Diese vorerwähnte Änderung der Immobilien-Verkehrswertermittlung
- betrifft nur die Erbschafts- und Schenkungssteuer und
- hat keinen Zusammenhang mit der laufenden Liegenschaften-Neubewertung für die Vermögens- und Einkommenssteuer.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam