Einleitung
In Abkehr von Wegwerfprodukten will der EU-Gesetzgeber und Konsumentenschutz-Organisationen, auch schweizerische, das Recht auf Reparatur legiferieren lassen.
Agenda
Politische Bestrebungen
Wir berichteten:
Offenbar bestehen auch in den USA Bestrebungen, das «Recht auf Reparatur» für technische Geräte auszuweiten.
Reparatur innerhalb der Garantiezeit
Innerhalb der Garantiezeit wird die Hersteller die (voraussichtlich nur wenig kontrollierbare) Reparaturpflicht treffen.
Reparatur ausserhalb der Garantiezeit
Ausserhalb der Garantiezeit wird die Reparaturpflicht auf den Besitzer bzw. Konsumenten fallen.
Dem Gerätebesitzer werden voraussichtlich zwei Möglichkeiten offenstehen:
Die
- Self-Repair
oder die Beanspruchung eines
- Repair-Dienstes
Self-Repair
Die «Self-Repair» erfordert einiges für die Reparatur technischer Geräte:
- Self-Repair-Services des Herstellers
- Reparaturanleitung des Produzenten (i.d.R. kostenpflichtig)
- Reparaturwerkzeug des Produzenten (i.d.R. kostenpflichtig)
- Passende Ersatzteile des Herstellers (meist nur unter Angabe der Seriennummer erhältlich, was bedeutet, dass das technische Gerät vorerst auseinanderzunehmen ist)
- Handwerkliches Geschick
- Ein technisches Gerät auseinanderzubauen.
- Ein technisches Gerät nach Erhalt und Einbau des Ersatzteils wieder zusammenzubauen.
- Geduld und Naturell, einer Produzentenanleitung folgen zu können
- Zeit
- Zeit, bis die (richtigen) Ersatzteile eingetroffen sind.
- Zeit für die Reparaturausführung.
- Verzicht auf die Gerätenutzung bis die Ersatzteile eingetroffen und das Gerät repariert und wieder zusammengebaut ist.
Den meisten Gerätebesitzer werden an einer oder mehreren diesen Voraussetzungen scheitern und ein neues Gerät kaufen müssen. – Ausser Ärger und Spesen nichts gewesen.
Wer sind zum vorneherein nicht traut, die Reparatur selbst auszuführen, kann bereits heute auf sog. «Repair-Dienste» zurückgreifen.
Weiterführende Informationen
Bericht
- HOFFERBERT BORIS, Das iPhone selber flicken – Apple veröffentlicht jetzt Reparaturhandbücher. In den USA und in einigen EU-Ländern verleiht der Konzern auch das nötige Werkzeug. Allein es ist ziemlich schwer, in: NZZ am Sonntag vom 15.01.2023, S. 49
- Der Beitrag berichtet von der Self-Repair eines iPhone-Smartphones:
- Kostenpunkt iPhone-12-Pro-Display
- EURO 330, bei Rückgabe des defekten Bauteils EURO 300
- Kostenpunkt Werkzeug-Kit, enthaltend u.a. eine Maschine für die fachgerechte Öffnung des Smartphones:
- ca. EURO 60 Leihgebühren
- Umfang
- 2 grosse Koffer à 35 kg
- Kostenpunkt iPhone-12-Pro-Display
- Der Beitrag berichtet von der Self-Repair eines iPhone-Smartphones:
Links
- Allgemein
- Kritik an Apple’s Self-Repair-Programm
- Repair-Dienst
- Apple iPhone-Repair
- iPhone | iFixit.com
- Allgemein
- Apple iPhone-Repair
Repair-Dienste
Wer sich eine Self-Repair nicht zutraut oder auf zusätzliche Unterstützung bei der Reparatur seines technischen Gerätes angewiesen ist, findet am Markt sog. «Repair-Dienste».
Wer sich auf diesen «Reparaturweg» begeben will, schaue mal in die Website von
Dort werden informiert bzw. zur Verfügung gestellt:
- Informationen zur Reparierbarkeit von technischen Geräten;
- Technische Anleitungen;
- Ersatzteile.
Fazit
Es ist davon auszugehen, dass das «Recht auf Reparatur» beim Herstellungsprozess einsetzen und die Reparaturfähigkeit in Werk (samt Werk-Reparaturdienst, zB «Gameo», Reparaturdienst für ehem. bei «Omega»-Uhren) oder bei Dritt-Reparaturdiensten gewährleisten muss. Die Gerätereparatur durch den Nutzer erscheint bereits heute als utopisch.
Die «Eigenreparatur» dürfte nur für Personen, die ein technisches Flair, die Zeit (oder bei denen Zeit nichts kostet), die Lust und die Musse dazu haben, ein gangbarer Weg sein.
Weiterführende Informationen
- Recht auf Reparatur für langlebigere und reparierbare Produkte
- Recht zu Reparieren | konsumentenschutz.ch
- REPARIEREN: DER WEG AUS DER WEGWERFGESELLSCHAFT | greenpeace.ch
- Dataset: Special Eurobarometer 503: Attitudes towards the impact of digitalisation on daily lives | data.europa.eu
- Recht auf Reparatur: Für Produkte, die langlebiger und reparierbar sind | europarl.europa.eu
Quelle
LawMedia Redaktionsteam