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Wettbewerbsrecht / Konsumentenschutz

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Bezifferte Preisreduktionen

Datum:
16.11.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG), Konsumentenschutz / Konsumentenrecht
Thema:
Bezifferte Preisreduktionen
Stichworte:
Preisreduktion, Spezifizierungspflicht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

UWG 17

Einleitung

Immer wieder zu Diskussionen Anlass geben in der Geschäfts- und Werbepraxis die sog. «bezifferten Preisreduktionen».

Es geht einerseits um die vergleichbare und faire Preisbekanntgabe in der Werbung und anderseits um das Preisbestimmungsverständnis der Konsumenten.

Grundlagen

Die Bekanntgabe von Preisen oder Preisteilen wird bestimmt durch:

  • UWG 17
  • PBV 13 – 16
  • usw.

Bezifferte Preisreduktionen

Bei bezifferten Hinweisen auf Preisreduktionen besteht

  • eine Preisbekanntgabe-Pflicht und
  • eine Pflicht zur Angebots-Spezifizierung.

Beispiele:

  • Zulässige Angabe
    • «30% Rabatt».
  • Unzulässige Angaben
    • «Bis 30% Rabatt»;
    • «Bis 30% Rabatt auf Skiern».

Vgl. SCHMID CHRISTIAN, BSK UWG, Basel 2013, N 11 zu Art. 17 UWG.

Spezifizierungspflicht

Eine Autohändlerin lancierte ihre Werbung für Fahrzeuge wie folgt:

«… Die günstigsten Alfa der Schweiz! Immer Neuwagen und Occasionen an Lager!! bis 34% unter NP!!! …»

Sie verletzte damit die Spezialisierungspflicht, weil in ihrem Werbetext folgende Referenz-Elemente fehlten:

  • die Höhe des Normalpreises und
  • die Angaben zum Fahrzeug.

(vgl. BGer 6B_942/2009 vom 15.03.2010, Erw. 1.2 + 2.2.4).

Fazit

Die Korrektheit einer Preisbekanntgabe ist im individuell konkreten Einzelfall zu beurteilen.

Gesetzes- und Verordnungstexte

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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