LAWNEWS

Gesellschaftsrecht / Zivilprozessrecht

QR Code

Revisionsstellen-Haftung: Substanziierung des Konkursverschleppungsschadens

Datum:
16.01.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Gesellschaftsrecht
Thema:
Substanziierung des Konkursverschleppungsschadens
Stichworte:
Haftung, Konkursverschleppung, Revisionshaftung, Revisionsstelle, Verantwortlichkeitsklage
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 755 i.V.m. OR 757; OR 42 Abs. 2; ZPO 221 Abs. 1 lit. d und e; ZPO 55 Abs. 1

Zur Geltendmachung des Fortführungsschadens aus Konkursverschleppung ist gemäss Bundesgericht (BGer) folgendes zu beachten:

  • Zeitpunkt der Überschuldung
    • Es ist der Vermögensstand zum effektiven Überschuldungszeitpunkt und nicht zu einem späteren Zeitpunkt als der Überschuldungszeitpunkt zu substantiieren.
  • Überschuldungszeitpunkt ist keine Zeitspanne
    • Die Klägerin kann
      • zwar mehrere Überschuldungszeitpunkte geltend machen,
      • nicht aber bloss eine Zeitspanne bezeichnen, da die Verletzung der Anzeigepflicht kein «Dauerdelikt» ist.
  • Ermittlung des Fortführungsschadens durch Vergleich
    • Das BGer bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung, wonach zur Ermittlung des Fortführungsschadens aus Konkursverschleppung zu vergleichen sind
      • die effektiv eingetretene Überschuldung
      • mit jener, die zum Zeitpunkt der nach klägerischer Behauptung unterlassenen Überschuldungsanzeige bestanden hätte.
  • Beweisverfahren
    • Das Beweisverfahren hat nicht die Funktion,
      • fehlende Behauptungen zu ersetzen oder zu ergänzen,
      • sondern setze solche als Beweisgrundlage voraus.

BGer 4A_218/2020 vom 19.01.2021

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.