Einleitung
Elektrische Zweiräder sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Gleichwohl sind die massgebenden Regeln nicht allen bekannt.
Agenda
Kategorienarten
Es wird unterschieden zwischen
- den schnellen sog. „S-Pedelecs“ und
- den langsamen E-Bikes.
Die Motorfahrräder sind eine Kategorie bestehend aus:
- den sog. „S-Pedelecs und
- den klassischen „Töffli“.
In die Kategorie der Leicht-Motorfahrräder gehören:
- die langsamen E-Bikes;
- die E-Roller mit Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h;
- E-Trottinette.
Wo dürfen E-Bikes fahren?
- Radweg-Nutzungspflicht
- Alle E-Bikes müssen, falls vorhanden, die Radwege benutzen.
- Strassen mit Motorfahrrad-Verbot
- Auf Strassen mit Motorfahrrad-Verbot ist das Fahren nur für Leicht-Motorfahrräder gestattet.
- S-Pedelecs dürfen solche Strassen nur mit abgeschaltetem Motor befahren.
- Trottoirs (Gehsteige)
- Mit schnellen E-Bikes und eingeschalteter Motorunterstützung ist das Befahren von Trottoirs mit dem Zusatz «Velo gestattet» verboten.
Bei welchen Fahrzeugen besteht eine Helmpflicht?
- Grundsatz
- Eine Helmpflicht besteht grundsätzlich nur bei Motorfahrrädern.
- Empfehlung
- Trotzdessen ist das Tragen eines „Velohelms“ auch bei langsamen Fahrzeugen zu empfehlen.
Mindestalter für das E-Bike-Fahren?
- Altersunabhängigkeit
- Alle Arten von E-Bikes dürfen frühestens im Alter von vierzehn Jahren auf öffentlichen Strassen gefahren werden.
- Langsame E-Bikes
- 14 – 16-Jährige
- Damit sie ein langsames E-Bike fahren dürfen, müssen 14- bis 16-Jährige einen „Töffliausweis“ der Kategorie „M“ besitzen.
- 16-Jährige und Ältere
- Diese Personen dürfen langsame E-Bikes ohne Ausweis fahren.
- 14 – 16-Jährige
- Ausweispflicht für schnelle E-Bikes
- Für das Fahren schneller E-Bikes (ab mehr als 25 km/h) bedarf es in jedem Fall den Besitz eines Ausweises der Kategorie „M“.
Auf E-Bikes zulässige Personenzahlen?
- Grundsatz
- Auf allen E-Bikes dürfen prinzipiell so viele Personen mitfahren, wie Pedalpaare vorhanden sind.
- Ausnahme
- Eine Ausnahme bildet das Mitführen von Kindern:
- Bei allen E-Bikes dürfen angebracht werden:
- Ein Kindersitz und / oder
- ein Veloanhänger.
- Bei allen E-Bikes dürfen angebracht werden:
- Eine Ausnahme bildet das Mitführen von Kindern:
Nicht erlaubt ist das Mitführen eines Passagiers auf einem
- E-Roller bis 20 km/h;
- E-Trottinett.
Fahrzeuge mit Nummernschild-Erfordernis?
Einzig Motorfahrräder ab mehr als 25 km/h, wozu auch die schnellen E-Bikes zählen, müssen mit einem Nummernschild ausgestattet sein.
Fazit
Bei elektrischen Zweirädern sind nicht alle Voraussetzungen und Bedingungen immer nachvollziehbar, zB:
- Weil E-Roller bis 20 km/h als Leichtmotorfahrräder gelten, benötigen diese
- weder Nummernschild
- noch der Fahrer einen Helm.
Grafik
Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften
über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern und Elektro-Rikschas (Stand 1. Feb. 2019)
Weiterführende Informationen
- E-Trottinett: Kategorien-Zuordnung + gesetzliche Vorschriften
- Radwege: Nutzungspflicht für Radfahrer
- Vorschriften Trendfahrzeuge | admin.ch
- Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern und Elektro-Rikschas (Stand 1. Feb. 2019) | admin.ch
- Ratgeber E-Bike | verkehrsclub.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam