Teilrevision des BehiG
Menschen mit Behinderungen sollen besser vor Diskriminierung geschützt werden:
- im Erwerbsleben und
- beim Zugang zu Dienstleistungen.
Dies hat der Bundesrat (BR) am 10.03.2023 entschieden.
Zudem will der BR folgendes:
- Anerkennung der Gebärdensprache
- Förderung der
- Gleichstellung von gehörlosen Personen
- aktiven Partizipation von Menschen mit Behinderungen
- am gesellschaftlichen und
- öffentlichen Leben
- mittels gesetzlicher Massnahmen.
Der BR hat sodann das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt,
- bis Ende Jahr eine entsprechende Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) vorzulegen.
Die Details
«In der Schweiz leben rund 1,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung, unter ihnen auch Kinder und Jugendliche sowie betagte Menschen. Diese Menschen sollen gleichgestellt und möglichst selbstbestimmt leben und am öffentlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. In den letzten Jahren ist die Schweiz diesem Ziel nähergekommen. Insbesondere beim Zugang zu Gebäuden und zum öffentlichen Verkehr sind dank des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) Fortschritte erzielt worden.
Arbeit und Dienstleistungen: Eckwerte für Gesetzesrevision
Menschen mit Behinderungen sind in ihrem Alltag aber nach wie vor benachteiligt. Sie stossen beim Zugang zum Arbeitsmarkt und im Arbeitsumfeld auf Hürden, etwa durch Vorurteile im Bewerbungsverfahren oder Arbeitsinstrumente, die nicht barrierefrei sind. Viele zentrale Dienstleistungen etwa in der Gesundheitsversorgung oder dem Bankwesen sowie viele Beratungsangebote, sind für Menschen mit Behinderungen nur eingeschränkt zugänglich.
Um Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben und beim Zugang zu Dienstleistungen besser vor Diskriminierung zu schützen, hat der Bundesrat das EDI beauftragt, bis Ende 2023 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des BehiG vorzulegen. Er hat dafür Eckwerte verabschiedet.
- Arbeitgebende sollen verpflichtet werden, zumutbare Massnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können. Menschen mit Behinderung sollen im Erwerbsleben explizit vor Diskriminierung geschützt werden.
- Zu Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sollen Menschen mit Behinderung Zugang haben. Private sollen verpflichtet werden, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit Menschen mit Behinderungen diese Dienstleistungen ohne erschwerende Bedingungen in Anspruch nehmen können.
Anerkennung der Gebärdensprache
Gleichzeitig will der Bundesrat auch die Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen verbindlich regeln und die Gleichstellung von gehörlosen Personen beim Zugang zu Dienstleistungen und im Arbeitsleben fördern. Er erfüllt damit auch eine Forderung des Parlaments (Motion WBK-N 22.3373).
Prüfen, wie selbstbestimmtes Wohnen verbessert werden kann
Bei der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage muss das EDI zudem prüfen, ob auch das selbstbestimmte Wohnen von Menschen mit Behinderungen im BehiG verbessert werden kann. In der Schweiz leben rund 150’000 Menschen mit Behinderungen in einem institutionellen Rahmen, etwa in Wohn- oder Altersheimen. Schwierigkeiten, die Wohnform und den Wohnort frei zu wählen, bestehen insbesondere beim zugänglichen und erschwinglichen Wohnraum und beim eingeschränkten Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen.
Prüfen, wie aktive Partizipation verbessert werden kann
Die Verbesserung der Zugänglichkeit ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es ist allerdings unklar, ob dies ausreicht, um eine effektive Partizipation von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben zu ermöglichen. Vielfach ist bereits das Fehlen von Informationen über die Zugänglichkeit von Angeboten ein Hindernis. Der Bundesrat hat deshalb das EDI beauftragt zu prüfen, wie mit gesetzlichen Massnahmen die Partizipation von Menschen mit Behinderungen verbessert werden könnten. Analysiert wird dabei gemeinsam mit dem EJPD auch die umfassende Beistandschaft. Sie beschränkt die Handlungsfähigkeit und damit auch die Autonomie der betroffenen Person stark.
Vier Schwerpunktprogramme: Arbeit, Dienstleistungen, Wohnen, Partizipation
Bei der Arbeit, den Dienstleistungen, dem Wohnen und der Partizipation braucht es neben gesetzlichen Vorgaben eine enge Zusammenarbeit verschiedener Akteure, um die Situation von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Diese Zusammenarbeit erfolgt in Programmen, welche die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ergänzen. Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, diese Programme bis Ende 2023 auszuarbeiten. Danach entscheidet der Bundesrat über die Umsetzung der Programme und den Ressourcenbedarf. Die Erarbeitung der Programme wie auch die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.»
Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom 10.03.2023
Dokumente
- Behindertenpolitik 2023-2026 (PDF, 267 kB) | admin.ch
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LawMedia Redaktionsteam