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Mietrecht

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Mietobjektrückgabe und Schlüsselverlust

Datum:
29.03.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Thema:
Geschäftsräume: Mietobjektrückgabe und Schlüsselverlust
Stichworte:
Büromiete, Mietobjektrückgabe, Schliesssystem, Schlüsselverlust
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 267

Das komplette Schliesssystem eines Bürogebäudes ist nur zu ersetzen, wenn aufgrund eines Schlüsselverlusts ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko vorliegt.

Der Verlust eines einzelnen Schlüssels erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Die Schadensberechnung der Vorinstanz wurde daher bestätigt:

„… Unter Berücksichtigung“ des „Gesamtbetrages für acht Zylinder und 221 Schlüssel sowie dem Umstand, dass die Beklagte nur für die Kosten von einem von acht Zylindern und zehn von 221 Schlüsseln aufzukommen habe, errechnete die Vorinstanz einen durch die Beklagte im Zusammenhang mit dem Ersatz der Schliessanlage zu ersetzenden Schaden von Fr. 273.60 (4.8% von Fr. 5’700.–; 4.8% entsprechend 11 [10 Schlüssel + 1 Zylinder] von 229 [221 Schlüssel + 8 Zylinder] offenen Kostenpositionen) …“ (Erw. 3.3.1).

Quelle

Obergericht des Kantons Zürich
1. Zivilkammer
vom 16.02.2021
(PD21000-0/U)

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