Der Bundesrat (BR) hat am 24.05.2023 die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes verabschiedet, mit den Zielen:
- Verbesserung der Wirksamkeit des Kartellgesetzes.
Dazu soll folgendes unternommen werden:
- Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle;
- Stärkung des Kartellzivilrechts;
- Verbesserung des Widerspruchsverfahrens verbessert.
Zudem werden mehrere parlamentarische Vorstösse umgesetzt.
Einleitung
Das WBF führte bis zum 11.03.2022 eine Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) durch.
Wir berichteten:
Gesetzgebungsgegenstand
Die KG-Teilrevision beinhaltet zahlreiche Elemente, die das Schweizer Wettbewerbsrecht stärken und kartellrechtliche Verfahren beschleunigen:
- Kernelement der Vorlage
- Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle
- Wechsel (zur Anpassung des Prüfstandards die internationalen Standards)
- vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest
- zum Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test);
- Vorteile
- Den Wettbewerb signifikant behindernde Zusammenschlüsse können
- gezielter untersagt oder
- mit Bedingungen und Auflagen zugelassen werden.
- Bessere Möglichkeit zur Prüfung zusammenschlussbedingter Effizienzsteigerungen (zB Synergieeffekte).
- Den Wettbewerb signifikant behindernde Zusammenschlüsse können
- Wechsel (zur Anpassung des Prüfstandards die internationalen Standards)
- Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle
- Weiterer Teil der Vorlage
- Stärkung des Kartellzivilrechts
- Neue Zivilklagemöglichkeit gestützt auf Kartellrecht für
- Konsumenten;
- die öffentliche Hand.
- Neue Zivilklagemöglichkeit gestützt auf Kartellrecht für
- Stärkung des Kartellzivilrechts
- Teil Widerspruchsverfahren
- Stärkung und innovationsfreundlichere Gestaltung des Widerspruchsverfahrens.
- Endgültiges Erlöschen des direkten Sanktionsrisikos für Unternehmen hinsichtlich der gemeldeten Verhaltensweise, wenn die Wettbewerbsbehörden innert der Widerspruchsfrist keine Untersuchung eröffnen.
- Verkürzung der Widerspruchsfrist von fünf auf zwei Monate.
Breite Zustimmung im Rahmen der Vernehmlassung
- Positives Echo der Vernehmlassungsteilnehmer
- Die Revisionsvorlage stiess bei den Vernehmlassungsteilnehmer insgesamt auf ein positives Echo.
- Kritik der Vernehmlassungsteilnehmer
- Kritisiert wurde aber das Fehlen einer Reform der Wettbewerbsbehörden (Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat).
- Der BR hatte daher bereits am 17.03.2023 das WBF beauftragt, ihm im ersten Quartal 2024 einen Vorschlag für eine entsprechende Reform zu unterbreiten.
- Das WBF
- wird verschiedene Reformmöglichkeiten vorab umfassend prüfen und
- hat dazu am 01.05.2023 eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt.
- Die Expertenkommission wird bis Ende 2023
- verschiedene Optionen bewerten und
- dazu breite Kreise anhören.
- Kritisiert wurde aber das Fehlen einer Reform der Wettbewerbsbehörden (Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat).
Parallele Arbeiten an einer Reform der Wettbewerbsbehörden
Die Institutionenreform steht mit der laufenden KG-Teilrevision nicht in unmittelbarem Zusammenhang.
Wir berichteten:
Der BR will die
- zügige Umsetzung deren grundsätzlich unumstrittenen und gebotenen Elemente;
- Erfüllung einiger, teilweise seit längerem hängigen parlamentarischen Motionen, nicht weiter verzögern.
Durch die nahtlose Weiterführung der laufenden KG-Teilrevision sollen laut BR diese Verbesserungen baldmöglichst in Kraft treten.
Dokumente
Erledigung von drei parlamentarischen Vorstössen
Laut BR werden mit der Vorlage drei parlamentarische Vorstösse mit der Vorlage umgesetzt:
«- Mit der Einführung von Ordnungsfristen für kartellrechtliche Verfahren und der Einführung einer Parteienentschädigung für das erstinstanzliche Verwaltungsverfahren vor der Wettbewerbskommission (WEKO) soll insbesondere die Situation von KMUs in kartellrechtlichen Verfahren verbessert werden.
– Durch die Anpassung von Artikel 5 KG soll in Bezug auf die quantitativen Kriterien einer Wettbewerbsabrede die faktische Rechtslage vor dem Entscheid des Bundesgerichts in Sachen Gaba wiederhergestellt werden. Somit wird zukünftig auch bei harten Wettbewerbsabreden (horizontale Preis-, Mengen- und Gebietsabreden, vertikale Preisbindungen und absoluter Gebietsschutz) eine Prüfung von quantitativen Elementen (z. B. Marktanteile) grundsätzlich erforderlich sein.
– Schliesslich werden Regeln zum Untersuchungsgrundsatz, zur Unschuldsvermutung und zur Beweislast in das KG aufgenommen.»
Weiterführende Informationen
- Kartellgesetz: BR eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision bis 11.03.2022
- Kartellgesetz: Bundesrat plant Vernehmlassung für Teilrevision
- Einführung des SIEC-Tests Auswirkungen auf die Schweizer Fusionskontrolle | newsd.admin.ch
- Juristisch-ökonomisches Gutachten zum Einfluss des SIEC-Tests auf die Fusionspraxis der Wettbewerbsbehörden | newsd.admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam