Übergang der CS an die UBS – 1 UBS-Aktie pro 22.48 CS-Aktien
Die UBS erwartet offenbar den Vollzug der Übernahme der Credit Suisse bereits am 12.06.2023.
Zu diesem Zeitpunkt würde die Credit Suisse Group AG in der UBS Group AG aufgehen:
- Der Vollzug stehe unter dem Vorbehalt, dass die amerikanische Securities and Exchange Commission die Registrierungserklärung, welche die auszugebenden Aktien abdecke, für wirksam erkläre und die UBS die übrigen Vollzugsbedingungen als erfüllt ansehe oder auf deren Einhaltung verzichte.
- Die Aktionäre der Credit Suisse würden eine UBS-Aktie pro 22.48 ausstehende Aktien erhalten.
- UBS Group AG übernehme sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Credit Suisse Group AG.
Im Einzelnen:
UBS erwartet den Vollzug der Übernahme der Credit Suisse bereits am 12. Juni 2023
Zurich | 05. Juni 2023, 06:45 | Media Releases Americas | Media Releases APAC | Media Releases EMEA | Media Global | Media Switzerland | Ad hoc announcement pursuant to article 53 LR. | Acquisition of Credit Suisse | Investor Releases | Price Sensitive Information
Die Aktionäre der Credit Suisse erhalten eine UBS-Aktie pro 22.48 ausstehende Aktien.UBS Group AG übernimmt sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Credit Suisse Group AG.
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 des Kotierungsreglements von SIX Exchange Regulation
UBS erwartet den Vollzug der Übernahme der Credit Suisse bereits am 12. Juni 2023. Zu diesem Zeitpunkt wird die Credit Suisse Group AG in der UBS Group AG aufgehen. Der Vollzug steht unter dem Vorbehalt, dass die amerikanische Securities and Exchange Commission die Registrierungserklärung, welche die auszugebenden Aktien abdeckt, für wirksam erklärt und UBS die übrigen Vollzugsbedingungen als erfüllt ansieht oder auf deren Einhaltung verzichtet.
Bei Vollzug der Transaktion werden die Aktien der Credit Suisse und die American Depositary Shares (ADS) von der SIX Swiss Exchange (SIX) und der New York Stock Exchange (NYSE) dekotiert. Die Aktionärinnen und Aktionäre der Credit Suisse erhalten eine UBS-Aktie pro 22.48 ausstehende Aktien. Für den Umtausch von Credit Suisse ADS können bestimmte Gebühren anfallen.
Verpflichtungen der Credit Suisse Group AG aus ihren ausstehenden Schuldverschreibungen werden zu Verpflichtungen der UBS Group AG. Zusätzliche Informationen zu den spezifischen Emissionen von Schuldverschreibungen werden in den Anlegermitteilungen enthalten sein, die zu gegebener Zeit von den jeweiligen Börsen verteilt werden, einschliesslich der Seite für Offizielle Mitteilungen der SIX Swiss Exchange und, für bestimmte Anleihen, der Depository Trust Company (DTC).
UBS Group AG
Quelle: UBS erwartet den Vollzug der Übernahme der Credit Suisse bereits am 12. Juni 2023 | ubs.com
Auszug aus Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange (KR)
Art. 53 KR Informationspflicht bei kursrelevanten Tatsachen (Ad hoc-Publizität)
1 Der Emittent informiert den Markt über kursrelevante Tatsachen, welche in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten sind. Als kursrelevant gelten Tatsachen, deren Bekanntwerden geeignet ist, den Kurs erheblich zu beeinflussen. Erheblich ist eine Kursänderung, wenn sie das übliche Mass der Schwankungen deutlich übersteigt. 1bis Das Bekanntwerden der kursrelevanten Tatsache muss geeignet sein, den verständigen Marktteilnehmer in seinem Anlageentscheid zu beeinflussen.
2 Der Emittent informiert, sobald er von der Tatsache in ihren wesentlichen Punkten Kenntnis hat.
2bis Die Bekanntgabe der Information über kursrelevante Tatsachen hat einleitend die Klassifikation als «Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR» zu enthalten.
3 Die Bekanntgabe von Ad hoc-Mitteilungen ist so vorzunehmen, dass die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer gewährleistet ist.
Siehe hierzu auch: ‒ Richtlinie Ad hoc-Publizität (RLAhP)
Quelle: Kotierungsreglement, S.19 | ser-ag.com
Weiterführende Informationen
- UBS erwartet den Vollzug der Übernahme der Credit Suisse bereits am 12. Juni 2023 | ubs.com
- BR setzt Änderung von Bankengesetz und Bankenverordnung auf 01.01.2023 in Kraft
- Teilrevision Bankengesetz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
- Eigenmittelverordnung (ERV): Einfachere Eigenmittelberechnung, Hypotheken-Risikogewichtung bei Wohnrenditeliegenschaften + Kapitalanforderungen bei „Parent-Banken“
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: credit-suisse.com