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Eigenmittelverordnung (ERV): Einfachere Eigenmittelberechnung, Hypotheken-Risikogewichtung bei Wohnrenditeliegenschaften + Kapitalanforderungen bei „Parent-Banken“

Datum:
09.04.2019
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Banken, Hypothek, Hypotheken
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassungsfrist: 12.07.2019

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 05.04.2019 die Vernehmlassung zu einer Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet.

Die Vernehmlassungsvorlage beschlägt drei separate Themen:

  • Vereinfachung der Eigenmittelberechnung für kleine, besonders liquide und gut kapitalisierte Banken und Wertpapierhäuser
    • Anpassung der komplex und aufwändig gewordenen nationalen Regulierung für Kleininstitute
  • Anpassung der Risikogewichte für hoch belehnte inländische Wohnrenditeliegenschaften
    • Vorkehren (zusätzliche Eigenmittelunterlegung bei hypothezierenden Banken und Versicherungsgesellschaften) um im Falle von Immobilien-Preiskorrekturen und eines Zinsanstiegs eine Banken- oder Versicherungsinsolvenz zu vermeiden
    • Priorisiert wird die kurzfristige Beantragung eines Selbstregulierungskonzepts bei der FINMA durch die betroffenen Institute
  • Sicherstellung, dass Stammhäuser der systemrelevanten Banken im Krisenfall über ausreichend Kapital verfügen
    • Stammhäuser («Parent-Banken») und die Schweizer Einheiten, die die systemrelevanten Funktionen ausüben, sollen im Einklang mit den internationalen Standards des Financial Stability Board (FSB) im Krisenfall über ausreichend Kapital verfügen.

Es ist vorgesehen, dass die Vernehmlassung bis 12.07.2019 dauert.

Mehr: Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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