Der Bundesrat (BR) wird auf den 01.01.2024 in Kraft setzen:
- die «Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung, KFZ-VO)».
Die Verordnung
- schafft eine grössere Sicherheit bei der Auslegung des Kartellgesetzes im Automobilmarkt und
- soll verhindern:
- wettbewerbsschädliche Abreden;
- eine Isolierung des schweizerischen Automobilmarktes.
Detailhinweise
«Das Parlament hat am 14. März 2022 die Motion 18.3898 Pfister «Effektiver Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel» überwiesen. Diese fordert den Bundesrat auf, mit einer verbindlichen Regelung sicherzustellen, dass die «Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Bekanntmachung)» der Wettbewerbskommission (WEKO) effektiv vollzogen wird. Dazu sollen die Regeln dieser Bekanntmachung in eine Verordnung überführt werden. Die KFZ-Bekanntmachung zeigt den betroffenen Unternehmen transparent auf, welche Formen von Wettbewerbsabreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen (Unternehmen, die nicht zueinander im Wettbewerb stehen, wie bspw. ein Hersteller und ein Händler) im Automobilmarkt als qualitativ schwerwiegende Wettbewerbsbeeinträchtigungen angesehen werden.
Bekanntmachungen und Verordnungen schaffen Rechtssicherheit
Um den Marktteilnehmern eine grössere Sicherheit bei Fragen der Auslegung des Kartellgesetzes zu bieten, sieht dieses vor, dass die WEKO Bekanntmachungen und der Bundesrat Verordnungen erlassen kann. Die Bekanntmachungen der WEKO beschreiben ihre aktuelle Praxis bei der Anwendung des Kartellgesetzes im Sinne einer Orientierung. Sie entfalten jedoch für die Verwaltungs- und Zivilgerichte keine bindende Wirkung. Verordnungen des Bundesrates hingegen binden neben der WEKO auch die Gerichte.
KFZ-Bekanntmachung und KFZ-Verordnung schützen den Wettbewerb in der Schweiz
Die geltende KFZ-Bekanntmachung bezweckt, wettbewerbsschädliche Abreden und eine Isolierung des schweizerischen Automobilmarktes zu verhindern. Die KFZ-Bekanntmachung läuft am 31. Dezember 2023 aus.
Ab 1. Januar 2024 wird diese durch die KFZ-Verordnung des Bundesrates ersetzt. Dazu wird der Bundesrat die Regeln der geltenden KFZ-Bekanntmachung ohne wesentliche inhaltliche Änderungen in eine KFZ-Verordnung überführen.»
Quelle: Kommunikation GS-WBF vom 28.06.2023
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam