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Prozessfinanzierung / Finanzmarktrecht

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Prozessfinanzierer mit FINMA-Bewilligung

Datum:
16.06.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Prozessfinanzierung
Thema:
Prozessfinanzierer mit FINMA-Bewilligung
Stichworte:
Finma, Kollektivvermögen, Nivalion, Prozessfinanzierer, Prozessfinanzierung, Prozesskostenfinanzierung, Refinanzierungsmöglichkeiten
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neue Refinanzierungsmöglichkeiten

Der Prozessfinanzierer Nivalion AG mit Sitz in Zug und weiteren Standorten in Frankfurt/Main, München und Wien hat am 06.06.2023 von der FINMA die Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen erhalten.

«Nivalion» erhält so den Zugang zu institutionellen Anlegern, die aufgrund ihrer eigenen regulatorischen Verpflichtungen nur bei regulierten Managern investieren können.

Die Lizenz solle «Nivalion» berechtigen, «kollektive Kapitalanlagen zu verwalten, das Risikomanagement für getätigte Anlagen sicherzustellen sowie professionellen und institutionellen Kunden in der Schweiz Anteile an kollektiven Kapitalanlagen im Bereich Prozessfinanzierung anzubieten».

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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