LAWNEWS

Arbeitsrecht / Anwälte

QR Code

Schweiz-Vereinigtes Königreich: Abkommen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, auch für Anwälte

Datum:
15.06.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Anwälte / Mediatoren, Arbeitsrecht
Thema:
Abkommen Schweiz-Vereinigtes Königreich
Stichworte:
Abkommen, Anerkennung, Berufsqualifikationen, Grossbritannien, UK, Vereinigtes Königsreich
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung: bis 06.10.2023

Bundesrat Guy Parmelin und die britische Wirtschafts- und Handelsministerin Kemi Badenoch haben am 14.06.2023 in London ein Abkommen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen unterzeichnet

Einleitung

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich sind im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen seit über 20 Jahren verbunden:

Für die Schweiz ist dies nach dem Abkommen mit Quebec 2022 das zweite Abkommen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ausserhalb der EU.

Abkommensunterzeichnung

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben nun ein Abkommen ausgehandelt, mit welchem ab 2025 ein dauerhafter Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen geschaffen wird:

  • Das Abkommen soll folgenden Weg nehmen:
    • Vernehmlassung
    • Ratifizierung 2024 durch das Parlament.

Gegenstand des Abkommens

Das Abkommen soll den Zugang zu reglementierten Berufen in den beiden Ländern ermöglichen und Vorteile für Schweizer Berufsleute und Unternehmen bringen:

  • Erlaubnis, im Vereinigten Königreich weiterhin ihre Dienstleistungen anzubieten.
  • Günstigere Regeln für spezifische Berufe
    • Automatische Anerkennung mittels Absprachen über
      • die gegenseitige Anerkennung (AGA) oder
      • Anhänge zum Abkommen.

Mit solchen AGA oder Anhängen soll das System mit der Zeit weiter verbessert werden können.

Anwältinnen / Anwälte

Das Abkommen enthält bereits einen entsprechenden

  • Anhang für Anwältinnen und Anwälte.

Bundesrat

Der Bundesrat (BR) hatte bisher veranlasst:

  • Ermächtigung des Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zu unterzeichnen (09.06.2023);
  • Eröffnung der Vernehmlassung für das Abkommen und die damit verbundenen Gesetzesanpassungen (14.06.2023).

Vernehmlassung

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis 06.10.2023. 

Links

Weiterführende Informationen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.