Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnet gemäss Medienmitteilung vom 29.06.2023 zwei Untersuchungen:
- Die WEKO beabsichtigt, langfristige Lösungen für die Interchange Fees der Debitkarten von Visa und Mastercard zu treffen.
Im Einzelnen:
- Eröffnung Untersuchung
- Eine Untersuchung wurde von der WEKO eröffnet gegen:
- Visa
- Mastercard.
- Die Ausgangslage sei unterschiedlich:
- Mit Mastercard zeichne sich eine rasche Einigung und ein Entscheid in Form einer einvernehmlichen Regelung ab.
- Mit Visa bestünden Differenzen, die eingehender zu klären seien.
- Es gelte für beide Unternehmen die Unschuldsvermutung.
- Eine Untersuchung wurde von der WEKO eröffnet gegen:
- Untersuchungsgegenstand
- Bezugspunkt
- Gegenstand der Verfahren seien in beiden Fällen die inländischen Interchange Fees.
- Definition
- Es handle sich dabei um die Gebühr, welche eine Schweizer Kartenherausgeberin (normalerweise eine Bank) beim Einsatz der von ihr herausgegebenen Debitkarten erhalte.
- Entgelt-Modell
- Diese werde vom Zahlungsabwickler (dem Acquirer) im Rahmen seiner Händlerkommission an das Unternehmen weitergereicht,
- welches die Karte beim Zahlvorgang akzeptiere (typischerweise ein Händler),
- wobei die Interchange Fee nur eine von zahlreichen Komponenten der Händlerkommission ausmache.
- welches die Karte beim Zahlvorgang akzeptiere (typischerweise ein Händler),
- Diese werde vom Zahlungsabwickler (dem Acquirer) im Rahmen seiner Händlerkommission an das Unternehmen weitergereicht,
- Bezugspunkt
- Untersuchungsvorhaben
- Phase der Markteinführung der neuen Debitkarten
- Die Wettbewerbsbehörde hat nur für die Phase der Markteinführung der neuen Debitkarten von Visa und Mastercard eine Interchange Fee zugelassen.
- Phase / Marktanteil
- Diese Phase sei nun mit dem Erreichen eines Marktanteils von je 15 % abgeschlossen.
- Höhe der Interchange Fee
- Die Höhe der Interchange Fee sei Gegenstand der zwei Untersuchungen.
- Durchschnittliche Fee pro Transaktion
- In der bisherigen Markteinführungsphase sei eine Interchange Fee von durchschnittlich 12 Rappen pro Transaktion zulässig.
- Phase der Markteinführung der neuen Debitkarten
Vorbehalt / Disclaimer
Es gilt für die von der WEKO genannten Unternehmen die Unschuldsvermutung.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam