LAWNEWS

Wettbewerbsrecht

QR Code

Schweiz + Deutschland: Engere Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen

Datum:
31.08.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Thema:
Schweiz + Deutschland: Engere Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen
Stichworte:
Abkommen, Analysen, Deutschland, Informationsaustausch, Schweiz, Verfahrenskoordination, Wettbewerbsfragen, Zusammenarbeit, Zustellungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: 01.09.2023 

Das im November 2022 unterzeichnete Abkommen über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden zwischen der Schweiz und Deutschland wird am 01.09.2023 in Kraft treten:

  • Das Abkommen soll der Schweizer Wettbewerbskommission und dem deutschen Bundeskartellamt eine effiziente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in grenzüberschreitenden Sachverhalten erlauben.

Einleitung

Die behördliche Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen mit Deutschland war bisher rein informeller Natur.

Zusammenarbeitsziele

Das Abkommen soll nun den Rahmen für eine bessere behördliche Zusammenarbeit und damit eine effektive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts schaffen:

  • Beispielsweise sollen erreicht werden:
    • Koordination in parallelen Verfahren im Einklang mit dem Abkommen;
    • Gemeinsame Analysen.

Zustellungen

Ferner soll erleichtert werden:

  • Zustellung behördlicher Mitteilungen und Verfügungen;
  • Austausch vertraulicher Informationen unter den Wettbewerbsbehörden,
    • wobei der Informationsaustausch strengen Auflagen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten unterliegen werde.

Ähnliches Abkommen mit der EU

Die Schweiz habe 2013 bereits ein ähnliches Abkommen mit der EU abgeschlossen:

  • Dieses regle die Zusammenarbeit der Schweizer Wettbewerbskommission mit der Europäischen Kommission.

Dies berichtet heute die SECO.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.