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Mietrecht

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Übermässige Feuchtigkeit der Geschäftsräume: Mietzinsherabsetzung

Datum:
29.08.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag, Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Thema:
Übermässige Feuchtigkeit der Geschäftsräume
Stichworte:
Geschäftsräume, Mängelrüge, Mietzinsherabsetzung, Rohbaumiete, Übermässige Feuchtigkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 259a + OR 259d

Obwohl der Vermieter die Mieterinnen bei der Vermietung auf Feuchtigkeitsprobleme bei den Geschäftsräumen und die Notwendigkeit von Entfeuchtungsmassnahmen hingewiesen hat, können die Mieterinnen eine Mietzins-Herabsetzung verlangen, falls sich die Situation derart verschlechtert, dass die Räume nicht mehr ordnungsgemäss genutzt werden können:

  • Eine Mängelrüge war nicht mehr erforderlich, da der Vermieter den Mangel kannte und vor der Feuchtigkeitsbildung warnte.
  • Es rechtfertigte sich eine Mietzinsreduktion – über die ganze Mietdauer gemessen – um 40 Prozent.

BGer 4A_94/2021 vom 01.02.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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