21.083
Notariatsdigitalisierungsgesetz
Update zum 21.6.2023:
National- und Ständerat haben nach Differenzbereinigungen in ihren Schlussabstimmungen vom 21.06.2023 zugestimmt:
- Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG)
Das neue Gesetz soll ermöglichen, dass in Zukunft das Original einer öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt und abgespeichert werden kann.
Zum Notariatsdigitalisierungsgesetz (NDG):
Es ist nicht zu erwarten, dass das fakultative Referendum genutzt wird.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam