18.3718 MOTION
Berechnung des Beteiligungsabzugs (Verhinderung einer zusätzlichen Gewinnsteuerbelastung, die sich aus der Emission von Finanzinstrumenten durch die Konzernobergesellschaft und der konzerninternen Weitergabe der Mittel aus diesen Instrumenten ergibt)
Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD will den Beteiligungsabzug bei der Gewinnsteuer einer gesamtheitlichen Evaluation unterziehen.
Gemäss Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV vom 28.09.2023 verzögert sich die Überprüfung der steuerlichen Entlastung im Konzern:
- Aufgrund der geänderten Ausgangslage mit der OECD-Mindesteuer ist es aus Sicht des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD wichtig,
- mit der Umsetzung der überwiesenen Motion 18.3718, Berechnung des Beteiligungsabzugs, zuzuwarten.
Der Beteiligungsabzug bewirkt im Konzern eine weitgehende Steuerbefreiung von bestimmten Dividenden und Kapitalgewinnen aus der Veräusserung dieser Beteiligungen:
- Vermeidung einer Mehrfachbelastung
- Mit dem Beteiligungsabzug wird eine Mehrfachbelastung derselben Gewinne im Konzern verhindert.
- Beteiligungsabzug als Schweizer Spezialität
- Dieser Beteiligungsabzug unterscheidet sich allerdings von Systemen in anderen Ländern.
- Globale Mindeststeuer ohne Beteiligungsabzug
- Auch die OECD sieht für die globale Mindesteuer ein anderes System vor.
- Dies kann für Unternehmen, die von der Mindeststeuer betroffen sind, zu Über- oder Unterbesteuerungen führen.
- Überprüfung des Beteiligungsabzugs wegen Mindeststeuer
- Das EFD will deshalb im Rahmen der Gesetzgebung zur Mindeststeuer den Beteiligungsabzug überprüfen.
- Bereinigungsdauer für Mindestbesteuerung: bis spätestens in 6 Jahren
- Der Bundesrat (BR) muss die Gesetzesvorlage gemäss der Übergangsbestimmung in der Verfassung spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zur OECD-Mindestbesteuerung dem Parlament unterbreiten.
Weiterführende Informationen
- Digital Economy
- BR konkretisiert Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung
- OECD/G20-Mindestbesteuerung: BR eröffnet Vernehmlassung
- OECD-Mindestbesteuerung: Der Bund regelt Umsetzung
- Globale Mindestbesteuerung für Grossunternehmen und die Schweiz
- Digitalbesteuerung der Multis: OECD will von Sitzort- zu Marktort-Besteuerung
- ESTV: Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2024-2027
- ESTV: Geplante Gesetzes- und Verordnungsänderungen für 2023 – 2025
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Copyright: © OECD – Some rights reserved: CC BY-NC 3.0 IGO DEED