LAWNEWS

Unternehmenssteuern

QR Code

Konzernbesteuerung: Überprüfung der steuerlichen Entlastung verzögert sich

Datum:
29.09.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern
Thema:
Konzernbesteuerung
Stichworte:
Bereinigungsdauer, Beteiligungsabzug, Finanzinstrumenten, Gewinnsteuer, Globale Mindeststeuer, Konzernbesteuerung, Mindestbesteuerung, OECD-Mindesteuer, Vermeidung Mehrfachbelastung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

18.3718 MOTION

Berechnung des Beteiligungsabzugs (Verhinderung einer zusätzlichen Gewinnsteuerbelastung, die sich aus der Emission von Finanzinstrumenten durch die Konzernobergesellschaft und der konzerninternen Weitergabe der Mittel aus diesen Instrumenten ergibt)

Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD will den Beteiligungsabzug bei der Gewinnsteuer einer gesamtheitlichen Evaluation unterziehen.

Gemäss Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV vom 28.09.2023 verzögert sich die Überprüfung der steuerlichen Entlastung im Konzern:

  • Aufgrund der geänderten Ausgangslage mit der OECD-Mindesteuer ist es aus Sicht des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD wichtig,
    • mit der Umsetzung der überwiesenen Motion 18.3718, Berechnung des Beteiligungsabzugs, zuzuwarten.

Der Beteiligungsabzug bewirkt im Konzern eine weitgehende Steuerbefreiung von bestimmten Dividenden und Kapitalgewinnen aus der Veräusserung dieser Beteiligungen:

  • Vermeidung einer Mehrfachbelastung
    • Mit dem Beteiligungsabzug wird eine Mehrfachbelastung derselben Gewinne im Konzern verhindert.
  • Beteiligungsabzug als Schweizer Spezialität
    • Dieser Beteiligungsabzug unterscheidet sich allerdings von Systemen in anderen Ländern.
  • Globale Mindeststeuer ohne Beteiligungsabzug
    • Auch die OECD sieht für die globale Mindesteuer ein anderes System vor.
    • Dies kann für Unternehmen, die von der Mindeststeuer betroffen sind, zu Über- oder Unterbesteuerungen führen.
  • Überprüfung des Beteiligungsabzugs wegen Mindeststeuer
    • Das EFD will deshalb im Rahmen der Gesetzgebung zur Mindeststeuer den Beteiligungsabzug überprüfen.
  • Bereinigungsdauer für Mindestbesteuerung: bis spätestens in 6 Jahren
    • Der Bundesrat (BR) muss die Gesetzesvorlage gemäss der Übergangsbestimmung in der Verfassung spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zur OECD-Mindestbesteuerung dem Parlament unterbreiten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Copyright: © OECD – Some rights reserved: CC BY-NC 3.0 IGO DEED

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.