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Öffentliches Personalrecht / Arbeitsrecht

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Öffentliche Kritik am Bundesarbeitgeber und gegenüber Frauen: Fristlose Kündigung eines Kadermitarbeiters vom BVGer bestätigt

Datum:
06.10.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Öffentliches Personalrecht, Arbeitsrecht
Thema:
Öffentliche Kritik an Bundesarbeitgeber und gegenüber Frauen
Stichworte:
Bundesarbeitgeber, BVGer, Frauen, fristlose Kündigung, Kadermitglied, Öffentliche Kritik, Treuepflicht
Entscheid:
BVGer A-5236/2022 vom 21.08.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Ein Mitglied des mittleren Kaders eines Bundesamtes veröffentlichte trotz Ermahnung wiederholt private Twitter-Kommentare mit politisch heiklen Themen (Axpo) und verwerflichen, allenfalls strafrechtlich relevanten Äusserungen gegen Frauen.

Dieses Verhalten und der anschliessende, respektlose E-Mail-Verkehr erschütterte das Vertrauen des Bundesarbeitgebers in das Kadermitglied, dem eine erhöhte Treuepflicht zukam, tiefgreifend und irreparabel. Die wenig zurückhaltenden Kommentare in den sozialen Medien waren geeignet, einen Reputationsschaden für das Amt zu bewirken.

Die Bundesverwaltungsbehörde löste das das Arbeitsverhältnis mit dem Kadermitglied per Verfügung im Sinne einer fristlosen Kündigung auf.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) schützte nun diese Kündigung u.a. mit der Begründung, es bestehe eine je nach Stellung und Funktion erhöhte «doppelte Loyalität» gegenüber dem Arbeitgeber.

BVGer A-5236/2022 vom 21.08.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: bvger.ch

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