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Arbeitsrecht / Zivilprozessrecht

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Rechtzeitige Einsprache gegen missbräuchliche Kündigung: Behauptungs- + Beweislast der Arbeitnehmerin

OR 336b Abs. 1; ZPO 56

Datum:
25.03.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Missbräuchliche Kündigung, Arbeitsrecht, Zivilprozess
Thema:
Rechtzeitige Einsprache gegen missbräuchliche Kündigung
Stichworte:
Arbeitnehmerin, Behauptunglast, Beweislast, Kündigung, missbräuchliche Kündigung, Rechtzeitige Einsprache
Erlass:
OR 336b Abs. 1; ZPO 56
Entscheid:
BGer 4A_412/2022 vom 11.05.2023   =   BGE 149 III 304 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Arbeitnehmerin ist für die rechtzeitige Erhebung der Einsprache – wegen Anwendbarkeit der Verhandlungsmaxime – behauptungs- und beweispflichtig, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine entsprechende Rüge erhoben hat oder nicht.

Da die Arbeitnehmerin anwaltlich vertreten war, bestand keine richterliche Fragepflicht nach ZPO 56.

BGer 4A_412/2022 vom 11.05.2023   =   BGE 149 III 304 ff.

Quelle

Bürgi Nägeli Redaktionsteam

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