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Verkehrsrecht

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Autohupen: je nach Zweck, erlaubt oder nicht!

Datum:
03.11.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Thema:
Autohupen
Stichworte:
Autofahren, Autohupen, Hornhupen, Hupen, Lichthupen, Strassenverkehr
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Im Strassenverkehr wird viel gehupt und oft nicht dann, wenn es zulässig oder notwendig ist. Aber wann ist Hupen überhaupt erlaubt?

Arten von Hupen

Die Möglichkeiten für Autofahrer und ihre Zulässigkeit oder Unzulässigkeit sind:

Grundsatz

  • Horn- oder Lichthupen sind erlaubt, wenn es die Sicherheit des Verkehrs erfordert

Hornhupen (akustisches Hupen)

  • Zeitpunkt
    • Tagsüber
      • Warnhupen
        • Erlaubt,
          • zB bei unachtsamen Kindern auf dem Trottoir
          • zB Vorankündigung bei einem Überholvorgang
          • zB bei Fahrfehler eines andern Automobilisten mit Gefahr
          • zB bei Spurwechslern, die überholen und gefährlich wieder einschwenken; Blinkerstellen schafft kein Anspruch auf ein Wiedereinfädeln
      • Belehrungshupen
        • Nicht erlaubt,
          • zB kein Belehrungshupen mit Vorteil bei der Polizei, welche den Blinker hat vergessen zu stellen (Fall bekannt, in dem dann vom belehrenden Lenker eine Kontrollfahrt verlangt wurde)
      • Schimpf-, Droh und Rache-Hupen
        • Nicht erlaubt
      • Jubelhupen (Hochzeits- oder Fussballspiel-Autokorso etc.)
        • Nicht erlaubt
      • Grusshupen
        • Nicht erlaubt
      • Freundschaftshupen
        • Nicht erlaubt
      • Auf Bergpoststrasse
        • Für Postautos: erlaubt, mit Vorrangwirkung (PW-Fahrer sollten Autoradio leiser stellen)
      • Auf schmalen und kurvenreichen Strassen ausserorts
        • Erlaubt ei engen Kurven auf schmalen Strassen ausserorts, in sinnvollem Ermessen, als Vorwarnhupen
    • Nachts
        • Nachts sollte nur in Notfällen gehupt werden
  • Einzelnes Hupsignal
    • Sofern und soweit möglich, nur einmal hupen
  • Kompressorhorn bzw. Drucklufthorn oder Zweiklanghorn, i.d.R. bei LKW’s anzutreffen
    • In der Regel nicht erlaubt
    • aber Art. 116 VTS (siehe Box unten)

Lichthupen

  • Regelfall unzulässig,
    • zB wenn ein anderer Lenker auf einer Autobahn die Überholspur noch so lange blockiert
    • a. als Radarwarnung
  • Ausnahme:
    • Verständigung mit Nichtvortrittsberechtigtem Fahrer, er könne Abbiegen (weil zB auf der eigenen Spur ein Stau folgt)

Gesetzliche Grundlagen

Fazit

Bitte sich selber beobachten: Oft wird gehupt, wenn es nicht zulässig ist.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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