Bericht des Bundesrates
Der Bundesrat (BR) befürwortet grundsätzlich die Berücksichtigung der (beglichenen) Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums von Schuldnern:
- Zu diesem Ergebnis kam der BR im Bericht, den er im Auftrag des Nationalrats (NR) verfasst und an seiner Sitzung vom 01.11.2023 verabschiedet hat.
- Die Neuregelung der Existenzminimums-Berechnung soll aber
- die Begleichung der Steuerforderungen sicherstellen und
- die Ansprüche von familienrechtlich Unterhaltsberechtigten schützen.
Einleitung
Im Betreibungsverfahren darf vom Einkommen der Schuldnerinnen und Schuldner nur so viel gepfändet werden, wie diese nicht für den Lebensunterhalt benötigen:
- Dieses sog. «betreibungsrechtliche Existenzminimum» soll jeweils individuell vom zuständigen Betreibungsamt berechnet werden.
- Das sog. «betreibungsrechtliche Existenzminimum» besteht aus
- einem Grundbetrag
- Zuschlägen
- zB für
- Miete
- Krankenkasse
- Berufskosten
- Unterstützungs- und Unterhaltsbeiträge, die der Schuldner zu leisten hat.
- zB für
Aktuelle Rechtsprechung
Gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGer) werden die Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums nicht berücksichtigt:
- Mit dem Postulat 18.4263 Gutjahr wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen,
- ob und wie laufende Steuern bei der Berechnung des Existenzminimums berücksichtigt werden könnten.
Zusatzaufwand für Behörden
In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 18.4263 Diana Gutjahr hält der BR fest,
- dass er die Berücksichtigung der Steuern bei der Berechnung des «betreibungsrechtlichen Existenzminimums» grundsätzlich unterstützt:
- Alle von ihm aufgezeigten Ansätze zur Umsetzung des Anliegens stellen sicher,
- dass der für die Steuern vorgesehene Geldbetrag tatsächlich zur Begleichung der Steuerschulden verwendet wird.
- Der BR weist jedoch explizit darauf hin,
- dass alle Lösungen mit einem Zusatzaufwand für die betroffenen Behörden verbunden sind.
- Alle von ihm aufgezeigten Ansätze zur Umsetzung des Anliegens stellen sicher,
Erfordernis einer Sonderregelung für familienrechtliche Unterhaltsforderungen
Wichtig ist dem BR ausserdem, dass die Berücksichtigung der Steuern bei der Berechnung des «betreibungsrechtlichen Existenzminimums» nicht dazu führt,
- dass die Ansprüche unterhaltsberechtigter Personen eingeschränkt werden:
- Nach Ansicht des BR braucht es deshalb für «familienrechtliche Unterhaltsforderungen» eine spezielle Regelung.
- Es dürfe nicht sein, dass insbesondere unterhaltsberechtigte Kinder aufgrund der neuen Berechnung des Existenzminimums Sozialhilfe beanspruchen müssten, schreibt der BR im Bericht.
Entscheid des Gesetzgebers
Ob die Steuerforderungen beim Existenzminimum in Zukunft berücksichtigt werden sollen, hat letztlich der Gesetzgeber zu entscheiden.
Im Bericht erklärt sich der BR bereit, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, sofern er hiezu den Gesetzgebungsauftrag erhält.
Dokumente
Weiterführende Informationen:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam