Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass, wie in der am 10.11.2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen,
- die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer befristeten Verständigungsregelung vereinbart haben,
- dass zwischen dem 01.02.2023 und dem 31.12.2023 Telearbeit bis zu 40 % der Arbeitszeit möglich ist,
- ohne dass es zu einer internationalen Aufteilung der Steuerrechte oder
- einer Änderung des Status der Grenzgänger kommt.
- dass zwischen dem 01.02.2023 und dem 31.12.2023 Telearbeit bis zu 40 % der Arbeitszeit möglich ist,
Die Verständigungsvereinbarung gilt ausschliesslich für
- Grenzgänger im Sinne des Abkommens vom 03.10.1974 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung von Grenzgängern und den finanziellen Ausgleich für italienische Grenzgemeinden.
Für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31.12.2023 gilt die Verständigungsvereinbarung jedoch nur für
- Grenzgänger, die am 31.03.2022 in Form von Telearbeit tätig waren.
Weiterführende Informationen
- Schweiz und Italien vereinbaren dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice
- Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien nicht verlängert – Homeoffice
- Coronavirus (COVID-19): Besteuerung der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit
- Schweiz und Italien unterzeichnen neues Grenzgängerabkommen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam