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Ehescheidung

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Nachehelicher Unterhalt: Definition der Lebensprägung

Datum:
05.12.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Thema:
Nachehelicher Unterhalt
Stichworte:
Lebensprägung, Nachehelicher Unterhalt
Erlass:
ZGB 125
Entscheid:
BGer 5A_397/2022
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 125

Für die Beurteilung, ob eine Ehe als lebensprägend zu qualifizieren ist, sind die individuell-konkreten Umstände des Einzelfalles entscheidend:

  • Geburt bewirkt nicht automatisch eine lebensprägende Ehe
    • Die Geburt eines gemeinsamen Kindes führt nicht automatisch zu einer lebensprägenden Ehe.
  • Reflex der Geburt auf finanzielle Verhältnisse
    • Es ist zu prüfen, ob sich die Geburt auf die finanzielle Situation des unterhaltsberechtigten Elternteils ausgewirkt hat.
  • Relevanz nur der Nachteile aus Kinderbetreuung
    • Massgebend für den nachehelichen Unterhalt sind nur Nachteile, die durch die Kinderbetreuung entstanden sind und nicht durch den wirtschaftlich dem betreuenden Elternteil zugedachten Betreuungsunterhalt abgedeckt sind, relevant.

BGer 5A_397/2022 vom 17.05.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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